Üblicherweise hilft es, der Spur des Geldes zu folgen: So war es bis zum 31.12.2020 so, dass die Behandlung von COVID-Patienten extrabudgetär erfolgte, also alle ärztlichen Leistungen für COVID-Patienten auch außerhalb der üblichen Vorgaben und Budgetierungen abrechnungsfähig waren. Es bestand also ein erheblicher finanzieller Anreiz, Patienten im Zweifel als COVID-Patient...
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