Die Richter berufen sich dabei darauf, dass die Regierung nicht den Katastrophenfall ausgerufen habe, weswegen solche weitreichenden Einschränkungen der Bürgerrechte nicht verfassungsgemäß seien.
24/01
Die Richter berufen sich dabei darauf, dass die Regierung nicht den Katastrophenfall ausgerufen habe, weswegen solche weitreichenden Einschränkungen der Bürgerrechte nicht verfassungsgemäß seien.