Das Bundesverfassungsgericht begrenzt den staatlichen Zugriff auf Handy und Internetdaten. Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig, das teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit.
17/07