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Wir gründen eine Partei – Parteiversammlungen leicht gemacht

Artikel 21 Grundgesetz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen …. ausgeübt“. Gem. Art. 21 GG wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind mit ihrem jeweiligen Parteiprogramm das Sprachrohr von Menschen mit ähnlichen Vorstellungen.