Demonstrationsverbot über Silvester in Nordrhein-Westfalen vom Oberverwaltungsgericht gekippt, Demonstrationen dürfen stattfinden und Feiern sind erlaubt. Das Böllerverbot bleibt allerdings bestehen
01/01
Demonstrationsverbot über Silvester in Nordrhein-Westfalen vom Oberverwaltungsgericht gekippt, Demonstrationen dürfen stattfinden und Feiern sind erlaubt. Das Böllerverbot bleibt allerdings bestehen