So habe die Prüfung ergeben, dass 11.326 Wähler erst am 4. Dezember und damit nach der Wahl vom 7. November in den Wählerlisten aufgetaucht waren und dort obendrein vermerkt worden war, dass sich diese an der Wahl beteiligt hätten. Zudem seien rund 74.000 Briefwahlstimmen im offiziellen Ergebnis berücksichtigt worden, für die es mangels entsprechender Unterlagen oder Aufzeichnungen aber gar keine Belege gebe. Überdies ließen sich Eingriffe von außen in das elektronische Wahlsystem während des Wahlprozesses feststellen.