Das Amtsgericht Weimar hat in einem Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig war: das Kontaktverbot.
Das Amtsgericht Weimar hat in einem Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig war: das Kontaktverbot.