Prof. Drosten wurde in einem Verfahren um Corona und den PCR-Test als Gutachter benannt.
Er schweigt schon ziemlich lange darüber, ob er der Aufgabe nachkommen wird. Weil die Fragestellung heikel ist?
Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestätigte die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen.
Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung treten wird, sei aber noch nicht gefallen.
Damals hieß es, im Laufe der Woche würde es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage später nochmals nachhakte, hieß es wieder, dass sich die Anfrage „weiterhin in Bearbeitung“ befinde.
Kontroverse um den PCR-Test
- Warum dauert das so lange?
- Wirklich nur, weil das Zeitbudget von Deutschlands bekanntestem Virologen und Regierungsberater knapp bemessen ist und er Besseres zu tun hat?
- Oder auch, weil die Anfrage des Gerichts für den Wissenschaftler nicht ganz so einfach zu handhaben ist, wie es auf den ersten Blick aussieht?
- Es geht um die Frage nach der Eignung des PCR-Tests als verlässlichen Nachweis von Corona-Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
Ein Thema, das kontrovers diskutiert und längst nicht mehr nur von Querdenkern und anderen Maßnahmen-Kritikern kritisch gesehen wird.
Fest steht:
Drosten dürfte der Gerichtsbeschluss seit geraumer Zeit vorliegen. Bereits am 04. Februar hatte ein Richter am Amtsgericht Heidelberg entschieden, dass der Charité-Professor ein schriftliches Gutachten anfertigen soll:
„Zur Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden. Zum Sachverständigen wird antragsgemäß bestimmt: Hr. Prof. Christian Drosten, Charité Berlin“
heißt es in dem Schreiben, über das der Nordkurier bereits berichtete.
Beruhen Corona-Maßnahmen auf falschen Zahlen?
Hintergrund:
Seit Monaten wird vor allem seitens der Maßnahmen-Kritiker eindringlich darauf hingewiesen, dass der PCR-Test durch sein nobelpreisgekröntes Vervielfältigungsprinzip (Stichwort CT-Zahl) zwar extrem geringe Virenmengen detektieren kann, dadurch aber auch positiv ausfällt, wenn keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und damit auch keine Ansteckungsgefahr vorliegt. Das wiederum würde Corona-Maßnahmen und Lockdowns, die ja auf hohen Fallzahlen und der Angst vor massenhafter Ansteckung beruhen, empfindlich infrage stellen.
Für Drosten-Fans und Maßnahmen-Befürworter ist diese Argumentation ein rotes Tuch.
Den Status der reinen Verschwörungstheorie hat sie allerdings spätestens im Dezember 2020 verlassen, als neben bekannten Maßnahmen-Gegnern auch ein großer PCR-Test-Hersteller und wissenschaftlicher Weggefährte Drostens öffentlich darauf hinwies, dass nur die Hälfte aller Corona-Positiven ansteckend ist.
Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man
„100 Mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests”, betonte Olfert Landt
Geschäftsführer des Berliner Unternehmens TIB Molbiol in einem Interview mit der Fuldaer Zeitung. Er wünsche sich seitens des RKI diesbezüglich „mehr Mut“.
WHO veröffentlichte PCR-Hinweis
Ende Januar 2021 wies dann auch die WHO in einer „Notiz für Anwender“ darauf hin, dass schwach positive PCR-Tests „vorsichtig“ und nur unter Berücksichtigung der CT-Zahl (je höher, desto weniger aussagekräftig) interpretiert werden sollten. Sei ein Test positiv, der Getestete aber asymptomatisch, solle der Test wiederholt werden. Vollkommen abwegig scheint das Infragestellen des PCR-Tests als ausschlaggebender Gradmesser der pandemischen Lage also nicht zu sein.
Bei der Verteidigerin, die Drosten als Gutachter im Verfahren um den PCR-Tests vorgeschlagen hat, handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die seit Beginn der Pandemie als Anti-Maßnahmen-Aktivistin in Erscheinung tritt.
Der zugrundeliegende Fall ist eigentlich nur eine kleine Bußgeldsache:
Bahners Mandantin hatte sich geweigert, bei der Rückkehr aus dem Ausland einen PCR-Test zu machen, sie sollte deshalb 125 Euro Strafe zahlen.
Drosten als Gutachter – ein Vorschlag von Anwältin Beate Bahner
In ihrem Einspruch argumentiert die Anwältin, dass der PCR-Test zum Nachweis einer Infektion und im Umkehrschluss auch zum Nachweis einer fehlenden Infektion ungeeignet sei.
„Als Gutachter wollte ich natürlich den Besten haben“
sagte sie dem Nordkurier dazu. Dass der Richter ihrem Wunsch, Drosten als Sachverständigen zu benennen, nachgekommen ist, habe sie überrascht und gefreut.
Nimmt Drosten die Aufgabe an, wäre es das erste Mal, dass Deutschlands Corona-Fronten in einem Gerichtsverfahren aufeinandertreffen.
- Und das könnte spannend werden.
- Zu spannend für den Wissenschaftler?
- Die Charité hat sich bis zum heutigen Dienstag nicht dazu geäußert, wie sich Christian Drosten zu der Angelegenheit verhalten will.
Auch dem Amtsgericht Heidelberg liegt Angaben einer Sprecherin zufolge noch keine Zu- oder Absage des Charité-Professors vor.
Quelle: Nordkurier.de
Bild: Pixabay – PublicDomainPictures
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