Der Bundestag hat sich in der Coronakrise entmachten lassen

Die Corona-Maßnahmen beschließt ein Gremium, das im Grundgesetz nicht einmal vorkommt. Das Parlament hat sich die Macht aus den Händen nehmen lassen.

Berlin 

Die beiden Corona-Lockdowns vom Frühjahr und Herbst dürften für die meisten Bundesbürger die schwerwiegendste Einschränkung ihrer Grundrechte darstellen, die sie zu Lebzeiten hinnehmen mussten. Entschieden hat darüber in beiden Fällen ein Gremium, das im Grundgesetz gar nicht vorkommt: Eine Runde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten in nichtöffentlicher Sitzung – auf Grundlage einer pauschalen Verordnungsermächtigung, die der Bundestag ausgestellt hatte.

In den Anfängen der Pandemie war diese Hinterzimmerpolitik vielleicht noch gerechtfertigt. Die Gefahr einer zweiten Coronawelle hingegen war absehbar. Die Zeit seit dem Frühjahr hätten Bundestag und Bundesregierung dazu nutzen müssen, um in Abstimmung mit den Ländern ein Corona-Schutzgesetz zu beraten und zu verabschieden. Dieses Gesetz hätte klare Regeln festlegen können, welche Kennzahlen überschritten sein müssen, damit bestimmte Freiheitsbeschränkungen gerechtfertigt sind, etwa anhand eines Ampelsystems.

Aus zwei Gründen wäre dieser Weg der bessere gewesen. Erstens, weil in einer parlamentarischen Demokratie die wirklich wichtigen Fragen auf Bundesebene natürlich vom einzigen Gremium entschieden werden sollten, das der Bürger direkt gewählt hat – und das ist nun einmal der Bundestag. Zweitens wäre dadurch die Qualität der Coronaregeln besser geworden. Während des Gesetzgebungsverfahrens hätten Interessengruppen und Sachverständige ihre Argumente vorbringen können. Die Abgeordneten hätten Rückmeldungen aus ihren Wahlkreisen erhalten, welche Regeln in der Praxis überhaupt wirksam und umsetzbar sind.

Stattdessen haben beim aktuellen Lockdown-Beschluss Ministerialbeamte offenbar im Akkord Spiegelstriche abgehakt, das merkt man an den den logischen Ungereimtheiten: Warum zum Beispiel müssen Saunen schließen, obwohl es dort keine bekannten Infektionsfälle gibt? Warum erzwingt der Bund keine Reservierungspflicht bei der Bahn, damit Menschen nicht stundenlang in überfüllten ICEs neben Fremden ausharren? Warum werden vom Lockdown betroffene Unternehmen pauschal mit 75 Prozent ihres Umsatzes entschädigt, völlig unabhängig von Fixkostenbasis und Ertragslage? Das sind Fehler, wie sie in einem künstlich herbeiregierten Krisenmodus unvermeidlich sind.

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Quelle: Handlesblatt.com

Bild: Pixabay – Kapa65

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