Der Wikileaks-Gründer hat in seinem Auslieferungsprozess gegen die USA einen wichtigen Etappensieg errungen. Doch frei ist er noch nicht.
Eine Kolumne von Milosz Matuschek
Jurastudenten müssen bisweilen seltsame Musterfälle lösen.
In Klausurfällen geht oft besonders viel schief, um mehr Stoff abprüfen zu können. Ein Raub mit anschließender Trunkenheitsfahrt oder eine besonders schadensträchtige Party sind keine Seltenheit.
Auch der Fall Assange wird einmal Jurastudenten beschäftigen und einige werden sich fragen: Kann das eigentlich alles echt gewesen sein? Und spielte dieser Fall tatsächlich im sogenannten freien Westen und nicht doch eher in China, dem Iran oder Weissrussland?
Der Fall Assange, wie er sich seit Jahren darstellt, ist nach „Murphys law“ konstruiert: „Was schief gehen kann, geht auch schief“.
Seit 2012, als sich die Veröffentlichungen von Wikileaks zu den USA häuften, befindet sich Julian Assange in einem kafkaesken Alptraum. Assange enthüllte Kriegsverbrechen der USA im Irak („Collateral Murder“), Kriegstagebücher aus Afghanistan, Berichte über Foltermethoden in Guantánamo, schließlich noch diplomatische Depeschen und Informationen über geheimdienstliche Überwachungsprogramme.
Genug also um ihn, wie es Mitarbeiter der Schatten-CIA „Stratfor“ in einem Mailwechsel mal vorschlugen, „von Land zu Land zu jagen und mit Vorwürfen und Klagen zu überziehen“. Da waren Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden, die nach neun Jahren mit der Einstellung des Verfahrens endeten, da waren konfiszierte Computer, das Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er später im Auftrag des CIA von einer spanischen Sicherheitsfirma rund um die Uhr überwacht wurde, selbst bei Gesprächen mit Ärzten, Journalisten und Anwälten. Und da ist seit über einem Jahr der Auslieferungsprozess in die USA, für welchen er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft verwahrt wird als wäre er ein Terrorist.
Kein Freispruch für den Journalismus
In diesem Prozess wurde nun am 4. Januar entschieden, dass Julian Assange nicht in die USA ausgeliefert werden dürfe, da er aufgrund der dort zu erwartenden Haftbedingungen und der zu erwartenden Strafe von 175 Jahren Gefängnis mit verschärfter Unterbringung der Gefahr eines Suizids ausgesetzt ist. Richterin Baraitser hat versucht, sich hier aus der Affäre zu ziehen. Sie hat ein im Ergebnis richtiges Urteil gefällt, allerdings mit unvollständigem Rechenweg. Denn bezüglich der eigentlichen Vorwürfe folgte Sie weitgehend den Einlassungen der amerikanischen Staatsanwälte, und nur bei den persönlichen Hinderungsgründen der Verteidigung.
Letzteres war nur konsequent, hat Assange doch schon seit dem Asyl in der Botschaft die letzten sieben Jahre auf höchst beengten Verhältnissen ohne Sonnenlicht gelebt. Zudem hatten Ärzte bei ihm im Frühjahr 2019 einen Zustand der „psychologischen Folter“ attestiert, wie der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, nicht müde wurde zu betonen. Darüber wollte sich die Richterin dann doch nicht hinwegsetzen.
Der Skandal bekommt nun eine weitere Wendung, denn im Kern geht es doch um die Frage, wie es sein kann, dass ein Enthüllungsjournalist, der Assange neben seiner Rolle als Aktivist für Transparenz eben auch ist, im Gefängnis sitzen kann, wenn seine Kollegen von Guardian, Spiegel etc. Auf freiem Fuß sind. Im Fall Assange sitzt eben auch der Journalismus auf der Anklagebank. Und für den gab es ausdrücklich keinen Freispruch.
Assange ist in den USA u.a. wegen Spionage angeklagt, basierend auf einem Gesetz von 1907, welches bei konsequenter Anwendung den investigativen Journalismus für strafbar erklären würde. Das Veröffentlichen geheimer Informationen von öffentlichem Interesse stünde unter Strafandrohung. Die Interessen der Regierenden würden über dem Interesse der Öffentlichkeit rangieren.
Und damit würde die Frage der Wahrheitsfindung weg von einem Prozess der Urteilsbildung hin zur Errichtung von offiziellen Wahrheiten verlagert werden. Diese Gefahr beschrieb schon der Journalist Walter Lippmann in einer hundertjährigen Schrift „Liberty and the News“: „Es kann keine Freiheit für eine Gesellschaft geben, der die Information darüber fehlt, wie man Lügen aufdecken kann.“ Julian Assange hatte mit Wikileaks eine Fabrik der Wahrheit gegründet. Frei nach dem Motto des US-Richters am Supreme Court Louis Brandeis „Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel“, veröffentlichte er anonym eingereichte Beweise über Verbrechen der Mächtigen.
Konstruktionsfehler der Demokratie
Es geht im Fall Assange um mehr. Letztlich um die ganz großen Fragen. Jede Demokratie ist nur so gut, wie der Kenntnisstand der Bevölkerung über die Wirklichkeit ist. Der Programmierer Assange kennt den Effekt als „garbage in, garbage out“. Voltaire sagte, dass fast alles, was uns zu einer Überzeugung führt, auf Hörensagen beruht. Historische Wahrheit ist nur eine Wahrscheinlichkeit. Gab es einen Zeugen? Oder zehn? Oder 10 000? Dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas stimmt. Aber zur Gewissheit wird die Wahrscheinlichkeit so noch lange nicht. Es gibt eine unüberwindbare Lücke zwischen Gewissheit und einem berichteten Ereignis.
Hier liegt ein Konstruktionsfehler der Demokratie. Wo keine Gewissheit über Fakten besteht, ist Demokratie eine Farce. Denn ihr Herzschlag ist die freie Meinung. Und wenn diese sich nicht auf gesicherte Erkenntnisse stützen kann, sondern sich an einer Mischung aus medial vorverarbeiteten Stereotypen, Gossip, Verzerrung und Unterhaltung herausbilden soll, kann es kein ehrliches Resultat geben. Dann bleibt die Realität hässlich und der Schein wird schnell schön. Dass eine Demokratie nicht funktionieren kann, wenn derjenige, der die hässliche Fratze der Realität zeigt, als Staatsfeind gilt, versteht sich dabei von selbst.
Kritikabel und eines westlichen Rechtsstaats unwürdig ist zudem das gesamte Auslieferungsverfahren. Dass es sich um einen politischen Prozess handelt, hatten neben Juristenvereinigungen zuletzt auch die Organisation Reporter ohne Grenzen festgestellt.
Assange hatte kaum Möglichkeit, seine Verteidigung vorzubereiten, hatte nur sporadisch Zugang zu Dokumenten und seinen Anwälten, musste vor den Prozessterminen mehrfach Leibesvisitationen und Entkleidungen erdulden, hatte auch im Prozess selbst kaum Möglichkeit mit seinen Anwälten zu kommunizieren, saß in einem Glaskasten. Im Gerichtssaal konnte die Öffentlichkeit aufgrund der schlechten akustischen Bedingungen kaum etwas mitbekommen. Viele Beobachter wurden zudem nicht zugelassen. Hier ist ganz offensichtlich der Grundsatz der Waffengleichheit im Prozess und damit der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt. Der Fall Assange ist ein Beispiel für „Punishment by process“, eine Bestrafung durch den Prozess selbst. Wie sagte doch Mao Zedong: „Bestrafe einen, erziehe Hunderte.“
Der Fall Assange ist ein Kristallisationspunkt für unser Verständnis von Demokratie, Rechtsstaat und Öffentlichkeit.
Wo waren eigentlich die großen Gerichtsreportagen über diesen Fall in den Medien, in den Zeitungen und Rundfunkstationen? Das Thema wurde entweder gar nicht oder aber stiefmütterlich behandelt. Das ist höchst bemerkenswert, kann sich der Fall Assange doch mit dem Fall Dreyfus messen. Ende des 19. Jahrhunderts in Frankreichs 3. Republik war ein jüdischer Offizier Opfer einer Verschwörung des Offizierskorps und eines Justizirrtums. Man hatte den Falschen wegen Spionage verurteilt. Die Rehabilitierung folgte erst viel später, maßgeblich auch dank wachsamer Intellektueller wie Emile Zolà, der zu diesem Fall sein berühmtes „J´accuse…!“ veröffentlichte und damit den öffentlichen Intellektuellen erfand.
Von letzteren sieht man im Fall Assange wenig. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, spricht in diesem Fall immerhin von einer „gangsterhaften Verschwörung“ von vier Staaten (Schweden, Großbritannien, Ecuador und die USA) gegen einen Einzelnen. Eigentlich der Stoff, aus dem spannende Reportagen gemacht sind. Doch die Journalistenkollegen von heute finden es offenbar skandalöser, wenn eine Meeresschildkröte einen Plastikstrohhalm verschluckt – das langsame Dahinsiechen eines Kollegen im Gefängnis dagegen, ist keine große Story wert.
Doch der Fall wird so schnell nicht zu Ende sein. Die britischen Richter müssen sich allerdings entscheiden, ob sie es riskieren wollen, ihr Justizsystem vor den Augen der Öffentlichkeit dermaßen weiter gegen die Wand fahren zu lassen. Die amerikanische Staatsanwaltschaft hat nun zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil zu erheben. Der Prozess kann sich noch durch mehrere Instanzen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Ein Ziel bleibt damit für diejenigen schon erreicht, denen Assange ein Dorn im Auge ist: In Zeiten von zunehmender Machtkonzentration und Überwachung hat man den wichtigsten Enthüllungsjournalisten der Welt effektiv von seiner Arbeit abgehalten und durch scharfe Haftbedingungen mürbe gemacht.
Der Fall Assange ist der größte Justizskandal der modernen Demokratie und der Sündenfall der westlichen Welt.
Quelle: freischwebende Intelligenz – miloszmatuschek
Bild: Unsplash – ahmed-zayan
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Wer die Macht hat, kann sie leider ungehindert mißbrauchen und tut es leider auch. Mit dem erfundenen Ermächtigungsgesetz wird die Demokratie mehr und mehr abgeschafft und sämtliche Corona-Verordnungen durchgesetzt. Leider machen fast alle Bürger mit, statt aufzubegehren. Schon Karl Marx sagte: „In seinem Sessel behaglich dumm sitzt und schweigt das deutsche Publikum.“
Auf den Straßen sehe ich, wie die dummen Lämmer gehorsam hinterm Leithammel herlaufen. Es fehlen einfach zuviel kluge Menschen, die noch selber denken und handeln. Bin besorgt um unsere Zukunft und bin froh, daß ich schon so alt bin und somit den größten Teil meines Lebens noch in Freiheit genießen konnte. Sie benutzte ich, um für die Tiere zu kämpfen, die immer noch in Massentierhaltung gequält werden. An der Gleichgültigkeit der Menschen gegenüber dem Tierleid erkannte ich auch Dummheit. Weil die enormen Mengen der Massentierhaltung weltweit die Erdoberflächen verseucht. Daher kommen immer öfter Seuchen und Pandemien.