Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Ein SPD-Abgeordneter sowie die FDP hatten dafür bereits im Vorfeld eine Verfassungsklage angekündigt. Der Entwurf einer Verfassungsklage eines renommierten Staatsrecht-Experten liegt bereits vor.
Der SPD-Abgeordnete Florian Post und sein Anwalt wollen eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Der „Bild“-Zeitung liegt bereits der 47-seitige Entwurf vor, der von dem renommierten Staatsrecht-Experten Prof. Dietrich Murswiek geschrieben wurde.
In diesem werden in erster Linie die Kontaktbeschränkungen in der Familie und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr früh als Verletzung der Grundrechte der Bürger angeprangert. Sie seien „unverhältnismäßig“ und „verfassungswidrig“.
Ähnlich betrachtet werden die geplanten Schließungen in der Außengastronomie, im Einzelhandel und bei Bussen und Bahnen.
Beispielsweise wären Alternativen in der Außengastronomie möglich, die nicht bedacht wurden: Gastwirte könnten beispielsweise „Tische für mehrere Personen auf Personen aus einem Haushalt beziehungsweise auf Gruppen beschränken“, die sich laut Kontaktbeschränkungen „sogar in geschlossenen Räumen treffen“ dürften.
Bei den Ausgangssperren habe man sich mit „allgemeinen Behauptungen und Vermutungen begnügt“, kritisiert der Experte.
Denn sei man nachts in einer menschenleeren Stadt oder auf dem Land unterwegs, sei die Infektionsgefahr praktisch bei null. „Dass es zu einer Infektion bei einer Begegnung im Treppenhaus nach Verlassen der Wohnung kommen könne, ist eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion, aber keine epidemiologisch relevante Gefahr“, zitiert „Bild“ den Juristen.
Inzidenzwerte verfassungswidrig
Die Inzidenzwerte seien dahingehend verfassungswidrig, da sie von der jeweils verfolgten Teststrategie abhängig und mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unvereinbar seien. „Je mehr PCR-Tests durchgeführt werden, desto mehr positive Ergebnisse in absoluten Zahlen und auch in Relation zur Bevölkerung (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) wird man finden.
Würde man umgekehrt wesentlich weniger testen, sänke automatisch die vom RKI ermittelte Inzidenz“, so Murswiek. Zudem müsse man die Lage der Intensivstationen in die Beurteilung einbeziehen.
Weiter stellt der Jurist fest, dass man die Inzidenzwerte einzelner Städte nicht als Ausgangsbasis für einen Lockdown im gesamten Landkreis nehmen kann und die Werte eines Landkreises differenziert zu den Werten in den Nachbarkreisen betrachten muss.
Den Landräten und Bürgermeistern würde die Möglichkeit genommen, vor Ort und individuell angemessen auf eine tatsächliche Gefahr der Überlastung der Intensivstationen zu reagieren und andersherum.
Murswiek sagte laut „Bild“: „Das Gesetz ist daher insoweit verfassungswidrig, als es keine Abweichung vom gesetzlichen Schema zulässt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt oder in einem Teil eines Landkreises trotz Überschreitung des Schwellenwertes keine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems besteht.“
Spätestens am Freitag soll das Gesetz den Bundesrat passieren und zur Unterzeichnung auf dem Schreibtisch des Bundespräsidenten landen. Sollte es dazu kommen, will Post der „Bild“ zufolge „in jedem Fall einen Eilantrag stellen“.
Das Urteil der Verfassungsrichter könnte dann binnen weniger Tage fallen.
Quelle: Epochtimes.de
Bilder Unsplash – Michal Matlon –
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Wie kann man gegen etwas klagen was es gar nicht gib, wie können Polizisten Menschen Verhaften wenn sie ein Buch hoch halten wo Deutsche Verfassung drauf Steht. Wir das Deutsche Volk werden seit 1949 Veracht!!!
Germany ist kein Staat (danach Suchen auf Google oder YouTube)
Shared August 15, 2020
„Deutschland“ das 1990 durch Außenminister Genscher bei der UN abgemeldet und wieder als „Germany“ und als Lizenznehmer bei der UN angemeldet wurde, sollte deshalb die Unterstützung der UN zu unserem Thema haben.
Germany ist kein völkerrechtlich souveräner Staat. Denn es ist noch immer in der UN-Charta als Feindstaat eingetragen. Es hat keine Verfassung, sondern noch immer das Grundgesetz aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, das als Verwaltungsordnung für das vereinte Wirtschaftsgebiet Deutschland durch die Alliierten geschrieben wurde. Wenn heute von der Souveränität Germany’s gesprochen wird, so ist die Rede von der wirtschaftlichen Souveränität in dem vereinigten Wirtschaftsgebiet der Alliierten.
Meine Damen und Herren, nach meinem Verständnis gilt eine Besatzungszeit nach der Haager Landkriegsordnung zwischen 50 und 60 Jahre.
Heute sind wir im Jahr 74 nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und ohne Friedensvertrag.
Im Handelsrecht; also auch in dem vereinigten Wirtschaftsgebiet Germany; wird der Mensch als Sache behandelt und nicht als beseelt göttliches Wesen.
Eine Sache, einen kollateral, hat keinerlei Grundrechte.
Vielleicht wird nun deutlich warum Menschen wie Sachen behandelt werden und auch die Gerichte in Sachen XYZ verhandeln und nicht den Menschen selbst ansprechen.
Das Wappen unserer Familie ist mit weiteren Wappen der Gliedstaaten des Deutschen Kaiserreichs im Deutschen Reichstag zu sehen.
Zu dieser Zeit bis 1918 war der Mensch nachdem damals gültigen Gesetz noch Mensch und keine Sache.
Vielleicht sollte man diese völkerrechtlichen Strukturen wieder aktivieren; was meinen Sie?
Das ist recht einfach. Da das Deutsche Reich völkerrechtlich und höchstrichterlich festgestellt; nicht untergegangen ist, bedarf es nur einer Verwaltungsstruktur; um den Deutschen wieder eine Verfassung zu geben und um Friedensverträge abschließen zu können.
Es würde mich sehr freuen, wenn es mir gelungen ist sie zu den Begrifflichkeiten Mensch oder Sache zu sensibilisieren.
Danke, dass Sie mir zugehört haben.
Weil die Deutschen schon immer eine Führende Nation in Sachen Dichten und Denken walte die USA die noch immer zum Teil ihr Besatzungsrecht aus übt in Hinsicht auf Spionage im wirtschaftlichen und Polschen bereichen sich Frei bewegen können.
Außerdem ist Deutschland für die USA von Enormer Strategisch wichtiger Bedeutung.