Die spanische Regierung hat so ziemlich alle Corona Maßnahmen aufgehoben oder zumindest stark gelockert. Beobachter vermuten, dass der fulminante Wahlsieg der Lockdown- und Maßnahmen-Kritiker bei den Wahlen in Madrid eine Änderung der bisherigen strikten Politik verursacht hat.
Den Erfolg hatte die Präsidentin der Regionalversammlung, Isabel Díaz Ayuso, die unter dem Banner „Freiheit“ Wahlkampf führte und der man zugute hält, dass sie die Lockdowns und Einschränkungen in der Hauptstadt auf ein Minimum reduziert hat.
Das Dekret des Ministerrates, das Entscheidungen wie die aktuelle Beschränkungspolitik in die Hände der Autonomien gibt, legt fest, dass diese „in Kraft treten, wenn die Justiz es billigt.“ Die Kanarischen Inseln gehören zu den wenigen autonomen Gemeinschaften, die eine Ausgangssperre und weitere umfangreiche Beschränkungen aufrecht erhalten wollen.
Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat jedoch fast alle Corona Maßnahmen der kanarischen Regierung kassiert und das verabschiedete Gesetz damit demontiert. Laut Gericht sind die Ausgangssperre auf den Inseln und Reisebeschränkungen nicht Verfassungskonform.
Die Einschränkungen auf den Kanaren seien nicht gut genug begründet, so das Gericht. Wenn eine Person die Absicht hätte, bei einem Freund oder Verwandten auf einer anderen Insel zu bleiben, hätte sie keine Möglichkeit, dies mit einem negativen Test zu legitimieren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme „in Bezug auf die durchsetzbaren Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit“ nicht ausreichend begründet sei.
Aus ähnlichem Grund wurde auch die Aufrechterhaltung der nächtlichen Ausgangssperre abgelehnt: Sie stelle eine „echte Beschränkung aus dem alleinigen Grund eines Zeitplans“ dar. Es gebe jedoch keine ausreichende Begründung, die „vernünftigerweise erklärt, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher werden, wenn sie in der Nacht ausgeführt werden“, oder aber „nicht mehr harmlos sind, wenn der Tag in die Nacht übergeht“, heißt es in der Begründung. Zudem gebe es „andere rechtliche Instrumente“, um nächtliche Probleme zu vermeiden.
Die maximale Personenzahl bei privaten oder öffentlichen Zusammenkünften sei hingegen ausreichend gut argumentiert und im Kontext der aktuellen Gegebenheiten auch zumutbar, hieß es weiter: „Eine Einschränkung des Wesenskerns der Grundrechte auf Freiheit und Versammlung ist damit nicht verbunden.“
Die Regierung der Kanaren hat umgehen reagiert und mitgeteilt, dass man, wie bereits zuvor angekündigt hat, den spanischen obersten Gerichtshof konsultieren wird, da man die lokale Entscheidung des kanarischen Gerichtes nicht anerkennen will.
Neben der Ausgangssperre und den Reisebeschränkungen hat der kanarische Gerichtshof auch das Personenlimit an Kultstätten, also Kirchen für ungültig erklärt. Die einzige Regelung, die der Gerichtshof billigte, ist die Begrenzung der Personenzahl, die sich im privaten oder öffentlichen Raum treffen darf.
Bezüglich der Reisebeschränkungen mahnte das Gericht an, dass diese Regelung nicht dem Gleichheitssatze entsprechen würde, da diese nur für die Einreise und Ausreise innerhalb der Inseln gültig wäre, aber für externe Einreisende ein Coronatest ausreichen würde.
Zudem könnte ein Tourist zwar mit einem negativen Coronatest in ein Hotel gehen, aber nicht in das Haus eines Freundes, auch hier sieht das Gericht Diskrepanzen.
Bei meinem Aufenthalt in Teneriffa im März fand ich die Regelungen relativ moderat und freizügig. Eine Maskenpflicht im Freien angesichts der ständig herrschenden Winde und der nicht eben geringen UVB Strahlung, war aber auch schon damals nicht einzusehen.
Jedenfalls macht auch diese Regierung den Eindruck völliger Hilflosigkeit und Unwissenheit. Offenbar hat man auch vor den Tourismus, von dem die Inseln leben, vollends zu vernichten.
Quelle: TKP.at
Bild: Unsplash – Javier Ezpeleta
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