Politik und Verfassungsrichter in geselliger Runde

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Seit  Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit Wirkung vom 28.03.2020 regiert unsere Politik durch Notstandsgesetzte und Verordnungen durch alle unsere Lebensbereiche quasi hindurch:

Grundrechte werden sang- und klanglos eingeschränkt oder gänzlich außer Kraft gesetzt. Das sogenannte „Bundesnotbremsegesetz“ hebelte zu guter letzt noch unsere förderalistische Demokratie aus und gibt dem Bund allumfassende Macht. Gerade das sollte nach dem 2.Weltkrieg zur Neuordnung Deutschlands nie mehr passieren.

 

Eine Klagewelle überschwemmte die deutschen Gerichte förmlich – doch unsere Gerichte reagierten sehr zögerlich in den vergangenen 16 Monaten.

Die Maßnahmen der Politik oder Behörden wurden zögerlich oder gar nicht in den entsprechenden Verfahren geprüft.

 

Nur wenige mutige Richter haben in den vergangenen 16 Monaten genauer hingeschaut, überprüft und den Klägern Recht gegeben.

Was darauf folgte war unglaublich und einer Demokratie absolut unwürdig: die betreffenden Richter wurden als Folge ihrer Urteile in den öffentlichen , regierungstreuen und -finanzierten Medien kritisiert und diffamiert. Ein Richter wurde auf Wunsch der Politik strafrechtlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt – inklusive mehrfacher Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Akten, Laptop, Handy…..

 

Der Eindruck, dass die regierenden Politiker und Richter „Hand in Hand“ arbeiten, wurde damit einmal mehr bestätigt und die unabhängige Gerichtsbarkeit damit auch in Frage gestellt.

 

Nach dem das „Bundesnotbremsegesetz“ in Kraft getreten war, wurden innerhalb von wenigen Tagen mehr als 200 Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – denn nur noch dort kann geklagt werden

8 Eilanträge wurden sofort abgelehnt , 51 Klagen zurückgewiesen – weil angeblich nicht ausreichend begründet.

Es steht dem BVG nämlich offen, ob es Klagen annimmt oder nicht.

Seit Monaten schweigt das BVG, was zu regelmäßigen Demonstrationen vor dem Gebäude in Karlsruhe führt.

 

Das BVG in Karlsruhe ist Hüter der Verfassung. Die höchsten Richter des Landes sollen dort unabhängig entscheiden. Dazu gehört auch, die Grundgesetzestreue unserer Regierung zu überprüfen und bei Verstößen einzuschreiten.

Diskussionen gab es bereits Ende 2020 als der Posten des Vorsitzenden in Karlsruhe neu besetzt wurde.

Stephan Harbarth bekam den Zuschlag – langjähriger CDU Abgeordneter.

 

Obgleich diese enge Verbindung zwischen Politik und der Gerichtsbarkeit seit Monaten aufs schärfste kritisiert wird, setzt Angela Merkel noch einen drauf:

Am 30.Juni empfing Bundeskanzlerin Merkel die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen essen im Kanzleramt.

Es sind unter anderem dieselben Richter (2.Senat), die am 21.Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.

Es geht dabei um Merkels Einmischung nach der Wahl in Thüringen im Februar 2020. Es wird gerichtlich geklärt werden müssen, ob eine Kanzlerin sich so deutlich in Angelegenheiten eines Bundeslandes einmischen darf.

 

Beklagte und Richter vor dem Prozess in geselliger Runde – Gerichtssprecher Pascal Schellenberg sieht darin natürlich kein Problem.

Pressefragen, wie man unter anderem dem Eindruck der Befangenheit entgegen treten wolle, blieben daher unbeantwortet.

 

Juristen halten das Treffen dagegen für problematisch – besonders so kurz vor einer Verhandlung.

Es handle sich bei einem solchen Treffen der Kanzlerin ja nicht um ein geselliges Beisammensein, sondern um Gespräche oberster Verfassungsorgane.

 

Ein mehr als fader Beigeschmack bleibt auf jeden Fall. Gerade in einer Zeit, wo die Menschen kritisch hinschauen und auf die Gerichtsbarkeit als Kontrollinstanz für die Politik und deren Maßnahmen vertrauen, entsteht durch eine solche Veranstaltung eine äußerst schlechte Außenwirkung für alle Bürger dieses Landes.

 

Die Politik wähnt sich offensichtlich in absoluter Sicherheit – denn ansonsten würde man in so einer sensiblen Zeit auf solche Treffen verzichten …..

 

Wir warten auf jeden Fall mit großer Spannung auf die ersten Entscheidungen des BVG in Karlsruhe. Unendlich können die Richter sich nicht davor drücken…..

 

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One Comment

  1. jOERN

    Befangenheitsantrag stellen im Fall der Fälle !!!!!!!!!!!!!

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