Klage gegen Drosten und die Charite 9

Die erste Falschbehauptung: Keine Grundimmunität
Ohne jede Evidenz ist zunächst die Annahme, das Virus sei in Wuhan/China vom Tier auf den Menschen übergesprungen. Um eine solche Zoonose zu beweisen, müsste anderwei¬tige Prävalenz des Erregers unter Menschen zuverlässig ausgeschlossen werden. Es ist nicht ersichtlich, dass dies hier geschehen wäre. Die Zweifel an der Zoonose-Hypothese nähren dementsprechend auch Zweifel an der These, es handle sich um einen gänzlich neuen Krankheitserreger. Genau diese These müsste man aber erhärten, wenn man be¬haupten wollte, niemand sei gegen das Virus immun. Sie haben demgegenüber selbst in mehreren Folgen Ihres NDR-Podcasts darauf hingewiesen, dass SARS CoV-2 eng mit dem alten SARS-Virus von 2003 verwandt sei (zum Beispiel im Podcast vom 18. März 2020, Coronavirus Update Nr. 16, Transkript S. 3).

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