24/05

Die drei G – Bundesregierung verteilt Erleichterungen willkürlich

Aber nein. Der Genesenennachweis wird im nächsten Absatz beschrieben als "ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der...