Natürlich war die Erfindung des Pockenimpfstoffes ein medizinischer Fortschritt. Und als am 26. August 1807 das Königlich-Baierische Regierungsblatt „auf königlichen allerhöchsten Befehl“ eine Verordnung „die in sämtlichen Provinzen gesetzlich einzuführende Schutzpocken-Impfung betreffend“ veröffentlichte, war das ein Segen:
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