In Deutschland können Migranten an der Grenze unter bestimmten Umständen zurückgewiesen werden, insbesondere im Rahmen des Asylrechts und der Dublin-III-Verordnung. Folgende Situationen führen zur Zurückweisung: 1. Sichere Drittstaatenregelung:– Nach dem deutschen **Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2)** können Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keinen Asylantrag in Deutschland stellen und...
12/09