Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats, und vermutlich auch andere zuständige Juristen "mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können", hieß es weiter.
14/07