13/05

Sammelklage auf “Schadensersatz für Gewerbetreibernde” in Polen angenommen

Die Generalstaatsanwaltschaft, die die Staatskasse in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt, hat alles getan, um zu verhindern, dass Sammelklagen vom Gericht geprüft werden. Am 4. März 2022 entschied das Gericht jedoch, die Sammelklage zu prüfen. Angesichts der klaren Haltung der Verwaltungsgerichte zur Unrechtmässigkeit der Bussgelder gibt dies Anlass zu Hoffnung.

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