Womöglich könnte man, wenn die Auskunftsrechte so weit gingen wie in den USA, im Umkreis des kleinen Zirkels, der über die Corona-Maßnahmen entscheiden durfte, auch das eine oder andere Insidergeschäft mit BioNTech-Aktien entdecken. Aber in Deutschland müssen Börsengeschäfte nicht offengelegt werden, wenn sie über Familienangehörige laufen, schon gar nicht.
23/10