Conclusio: „Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die angefochtenen Handlungen, ohne dass über die anderen Klagegründe entschieden werden muss, im Umfang der Anträge in der Klageschrift aufzuheben sind.“
24/03
Conclusio: „Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die angefochtenen Handlungen, ohne dass über die anderen Klagegründe entschieden werden muss, im Umfang der Anträge in der Klageschrift aufzuheben sind.“