Der Blick in die Glaskugel des Oberverwaltungsgerichts ist deshalb so präzise, „da diese Personengruppe sich in den letzten Monaten auch nie an Hygienemassnahmen gehalten hätte“. Die verschiedenen Demonstrationsorganisationen und ihre Anwälte weisen dieses Argumentationsinstrumentarium entschieden zurück.
02/08