Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.
09/10
Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.
Eine Gefahrenlage, die durch das RKI widerlegt wird Auch die sogenannten "bestätigten Infektionsfälle" sind lediglich positive Ergebnisse eines für Diagnosezwecke nicht zugelassenen, hochgradig fehler- und manipulationsanfälligen PCR-Tests, bei dem auf jegliche Differentialdiagnose und häufig auch auf den Nachweis klinischer Symptome verzichtet wird – und dies, ohne bei den sogenannten "Neuinfektionen"...