Nach wie vor leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn die Politik versucht das zu verhindern. Vor allem im Vorgehen gegen COMPACT und gegen Julian Reichelt muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden: Die Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist vorhanden – Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz! Das Bundesverfassungsgericht...
16/08