21/01

Das Grundgesetz ist keine Schönwetterlektüre

Die im Rahmen des Privatrechts garantierte Vertragsfreiheit gibt Anbietern die Möglichkeit, ihre Geschäftsbedingungen individuell zu definieren. Die hierfür existierenden Grenzen zieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), landläufig auch als "Antidiskriminierungsgesetz" bekannt. Ein Diskriminierungsverbot zugunsten von Nichtgeimpften findet sich in dem Gesetzeswerk jedoch bislang nicht, was schleunigst geändert werden sollte