Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.
09/10
Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.
Die im Rahmen des Privatrechts garantierte Vertragsfreiheit gibt Anbietern die Möglichkeit, ihre Geschäftsbedingungen individuell zu definieren. Die hierfür existierenden Grenzen zieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), landläufig auch als "Antidiskriminierungsgesetz" bekannt. Ein Diskriminierungsverbot zugunsten von Nichtgeimpften findet sich in dem Gesetzeswerk jedoch bislang nicht, was schleunigst geändert werden sollte