27/02

Generalstaatsanwalt Stuttgart will Obduktionen nach Impfungen verhindern

Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen. Diese Einschätzung erstaunt. Impfungen sind, wenn sie nicht von einem informierten Einverständnis getragen sind, grundsätzlich Körperverletzungshandlungen und als solche strafbar nach § 223 StGB. Die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Impfaufklärung,...