21/06

Österreich – Wir ziehen der Corona-Diktatur den Stecker !

"Der Nationalrat möge ehestmöglich durch einfaches Bundesgesetz gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließen. Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der gesamten Bundesregierung und die Ernennung einer Expertenregierung bis zur Durchführung von Neuwahlen freigemacht werden."

×