Zwangsfernsehen und die GEZ

linksgrüne Redaktionen der öffentlich rechtlichen Medien

Meine Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag

Wer regelmäßig meinen Internettagebuch liest, weiß, dass ich aktuell nicht nur eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht am Laufen habe, sondern am 10. Juli 2020 auch noch einmal vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in meiner Sache verhandelt wurde. (Zeitgleich mit Heiko Schrang.)

Mit meinen Klagen kämpfe ich für unser aller Recht, selbst bestimmen zu dürfen, welche Medien wir finanzieren und welche nicht und damit welche geistige Richtung jeder von uns unterstützt und welche er ablehnt.

Schließlich betreiben Massenmedien Meinungsbildung. Was die Menschen denken, was sie geistig sind, wird durch die großen Medienhäuser bestimmt. ARD und ZDF sind dabei immer noch die wichtigsten Meinungsgestalter in Deutschland. Entgegen ihrer Verlautbarungen sind sie nicht neutral, sondern verfolgen eine ganz bestimmte Richtung. Sie sind linksgrün, sie sind opportunistisch und sie vertreten die Interessen undurchsichtiger Strukturen hinter den Kulissen.

Zahle ich nun an ARD und ZDF, dann unterstütze ich genau dieses linksgrüne Milieu, das sich in den Redaktionsstuben der großen Medienhäuser eingenistet hat und nun in der Bundesrepublik die politische Meinung und die geistige Prägung der Menschen vorgibt. Dies ist jedoch ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz. Schließlich ist die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit ein hohes Gut. Meinungsfreiheit schließt aber auch die negative Meinungsfreiheit mit ein. Das heißt, ich habe nicht nur ein Recht darauf, frei meine Meinung zu äußern, sondern der Staat darf mich nicht zwingen, die Meinung anderer zu teilen. Das tut die Bundesrepublik jedoch, indem sie mich zwingt, die grünlinke Einheitspropaganda der öffentlich-rechtlichen Sender zu finanzieren. Insofern ist der Fernseh-Zwangsbeitrag verfassungswidrig und Zwangsfernsehen antidemokratisch.

Die Frage, die ich vor Gericht aufgeworfen habe lautet also:

Hat ein Staat das Recht, den Menschen  unter Androhung von Gefängnisstrafe vorzuschreiben, linksgrüne Meinungsmache zu finanzieren? Und von „linksgrüner Meinungsmache“ einmal abgesehen: Hat er prinzipiell das Recht zu bestimmen, welche Sender die Menschen abonnieren? Schließlich würde ich auch die Zwangsfinanzierung eines nationalsozialistischen Senders ablehnen, hätte es so etwas wie einen Rundfunkzwangsbeitrag im Dritten Reich gegeben.

Ich lehne jegliche Art von Zwangsfernsehen ab. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte unantastbar sein. So weit so gut.

Quelle: Radio-libertas.de

Bild: Unsplash – logan-troxell

2 Comments

  1. Eckhard Senger

    Ich finde diesen Beitrag sehr gut, aber ich bin leider -wie viele Mitbürger -etwas faul und auch ängstlich und von einer Zahlungsverweigerung mit an schließendem Prozess nicht überzeugt.
    Ich habe mir eine andere Methode ausgewählt, um gegen die GEZ und den Zwangsbeitrag vorzugehen. Gleichzeitig schaffe ich dann auch ggf. noch einige neue Arbeitsplätze😎🤩😝:

    1) Ich habe die Bank-Einzugsermächtigung der GEZ gekündigt und bestätigen lassen.
    2) Es kam ein GEZ-Schreiben, welche Zahlung vierteljährlich fällig sei.
    3) Ich zahle jetzt aber von jetzt an monatlich im voraus.

    Ich bin gespannt, wie GEZ nun reagiert. M.E: muß nun ein Mitarbeiter nachhalten, ich im Vierteljahr der angeblich (ohne Rechtsgrundlage) geforderte Beitrag eingegangen ist.

    Ich weiß, meine Aktion ist nur ein minimales Sandkorn im GEZ Getriebe, aber 1000de Sandkörner können so ein Getriebe zum anhalten oder umdenken zwingen.

  2. Ute

    Halte uns weiter auf dem Laufenden……es ist ALLES unerträglich. D A N K E

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