BERLIN. Die AfD hat zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung eingereicht. Sie wirft Merkel unter anderem vor, durch ihre Forderung nach einer Wiederholung der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen das Grundgesetz verletzt zu haben. „Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, mißbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien“, teilte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen mit. Quelle: jungefreiheit.de Bild: Pixabay – Endzeiter Email Indem Du fortfährst, akzeptierst Du unsere Datenschutzerklärung. Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz