Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen in Bayern nicht aktenkundig

Eingriffe in Grundrechte müssen gut begründet und verhältnismäßig sein. Ein Rechtsstreit brachte nun hervor, dass die bayerische Staatsregierung offenbar nicht dokumentiert hat, auf welcher Basis ihre Entscheidung für Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr erfolgt war.
Die Eingriffe in Grundrechte im Rahmen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wurden und werden von vielen als drastisch empfunden. Gerade die Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit – das Berliner Demonstrationsverbot lässt grüßen – steht immer wieder besonders im Zentrum der Kritik. Dabei stellt sich regelmäßig auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am 10. August


Söder gegen weitere Corona-Lockerungen: „Man muss die Vernünftigen vor den Unvernünftigen schützen“

Grundrechte sind in Deutschland nämlich verfassungsrechtlich verbrieft. Juristisch ist dies gegenüber sogenannten einfachen Gesetzen noch einmal eine ganz besondere Hürde. Die Einschränkung von Grundrechten darf daher – wenn überhaupt – nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschehen. Und genau hier kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Lässt sich diese nämlich nicht begründen, steht letzten Endes auch die Rechtmäßigkeit einer Anordnung in Zweifel.

Die Mainzer Rechtsanwältin Jesssica Hamed vertrat bzw. vertritt Kläger gegen insgesamt fünf verschiedene Landesregierungen zu dieser Thematik. In Bayern war sie zunächst mit Eilanträgen zu den Verordnungen des Freistaats vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (VGH) gescheitert. Nun aber geht es um das Hauptverfahren. Hamed beantragte Einsicht in Akten, Dokumente und Vorgänge des Gesundheitsministeriums, die nachvollziehbar machen, auf welcher Basis die Entscheidung für die Ausgangsbeschränkungen zustande kam.

Die Antwort dürfte jeden überraschen, der einmal mit Verwaltung zu tun gehabt habt: Es gibt keine Akte. Die Begründung hierfür lieferte das Ministerium nach Informationen von sueddeutsche.de in einem Schreiben an den VGH. Demnach sei es nicht möglich, eine „Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnisse liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung (…) Berücksichtigung fanden“.

Nach Aussage eines Mitarbeiters von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) wurden als Hauptquellen für die Einschätzung der Pandemie die täglichen Lageberichte des Robert Koch-Instituts und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dazu wissenschaftliche Studien und Presseberichte sowie Gespräche mit Virologen und anderen Experten herangezogen. Eine aktenmäßige Erfassung habe „nicht im Einzelnen erfolgen“ können, wird er auf sueddeutsche.de zitiert. Bei anderen von Hamed geführten Klagen sei dies nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) jedoch anders gewesen.

Laut dem Staatssekretär im bayerischen Gesundheitsministerium Klaus Holetschek (CSU) waren die medizinischen Grundlagen der staatlichen Maßnahmen in der Krise „offensichtlich“. Holetschek sagte dem BR:

Transparenz wurde ja hergestellt. Und ich glaube, es gibt auch Dokumente, die das beweisen. Es geht doch um die Grundsatzfrage. Wir sind in einer Pandemie, für die es keine Blaupause gab. Weltweite Ansteckungen. Da war Handeln gefordert. Und die Basis sind die Berichte der Wissenschaftler, der Mediziner, die öffentlich zugänglich waren. Und deswegen kann ich die Diskussion über Akten nicht verstehen. Politik muss für die Menschen handeln und für die Menschen da sein.

Bayern sei dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet. Das bedeute, dass Verordnungen auf einer sachlichen und nachvollziehbaren Grundlage erlassen werden müssen, so Hamed nach Informationen von sueddeutsche.de. Den Umstand, dass es in Humls Ministerium keine Akten oder andere Dokumente über die inhaltliche Entscheidungsgrundlage für die massiven Ausgangsbeschränkungen geben solle, bezeichnete die Rechtsanwältin demnach als „unfassbar, zweifelhaft und skandalös“. Hamed sagte dem BR:


Was uns jetzt nicht möglich ist, ist, überhaupt festzustellen: Was war denn die Entscheidungsgrundlage? Von welcher Gefahrenprognose ist denn der bayerische Staat ausgegangen? Und – das ist der nächste Schritt, so wird eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nämlich letzten Endes gemacht: Hat der Staat überhaupt erkannt, dass er hier abwägen muss? Und wenn ja, mit welchen Belangen?

Staatsrechtler Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg kommentiert den Vorgang gegenüber dem BR so:

Ausdrückliche gesetzliche Anweisungen [zu einer Dokumentation] gibt es keine. Aber es folgt natürlich aus der Grundrechtsbedeutung dieser Corona-Maßnahmen und auch aus den Anforderungen einer rechts-staatlichen Verwaltung, dass man Entscheidungsgrundlagen dokumentiert, um die Überprüfung durch die Gerichte hinterher auch möglich zu machen.

Nicht näher bezeichnete „Personen, die mit den Abläufen in Ministerien vertraut“ sind, werden von sueddeutsche.de zitiert. Demnach sei es „relativ unmöglich, dass ein Vorgang durchs Haus geht, ohne dass jemand seinen Namen daruntersetzt“. Allerdings gebe es zwar vielleicht „keine klassischen Akten mit Aktenzeichen“, jedoch „garantiert Mails und Vermerke“. Welche Auswirkungen das Fehlen von Akten am Ende auf den Rechtsstreit hat, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden.

Quelle: RT-Deutsch

Bild: Pixabay – Preiselbauer

3 Comments

  1. Dr. Uwe Erfurth

    Eben ein juristischer Sauhaufen. Dies war zu erwarten, da keiner die Verantwortung durch Unterschriften übernehmen wollte. Dies ist heute in den Behörden und Gerichten ja Standard – elektronisch erstellt, deshalb ohne Unterschrift gültig – Leider bleibt unklar, auf welches elektronische Gehirn Huml und Söder sich verlassen haben. Dabei ist es klar: Drosten (schon 2 x gescheitert) + RKI + WHO haben angeordnet auf der Basis von Falschnachrichten. Warum die WHO unsere Grundrechte aushebeln kann, bleibt gerichtlich nachzuprüfen: Gesundheitsschutz kommt nicht infrage. Bittel lesen: https://www.achgut.com/artikel/die_taegliche_taeuschung_das_rki_zaehlt_am_gesetz_vorbei

  2. Wolfgang Daubenberger

    Kurz gesagt: Bayerns politische Spitze hat sich nach königlicher Manier über die Verantwortung gegenüber seinem Souverän gestellt. Und ich glaube, dass dies auch in anderen Bundesländern so gehandhabt wurde. Grund genug, sich solcher Potentaten zu entledigen, die in ihrer Blase vom Volk entrückt sind. Dazu zähle ich ausdrücklich auch den Ministerpräsidenten in BaWü.

  3. Marla Singer

    Definition: Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD). [Creifelda Rechtswörterbuch 17. Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002]

    Dessen Mindesthaltbarkeitsdatum 1990 abgelaufen ist.

    Frisches Obst gibt’s nur in der Verfassunggebenden Versammlung, die seit 2015 rechtswirksam gestellt wurde und so viel mehr zu bieten hat: Es wird ein „Lebensgeld“ geben, womit alle Verschwendung durch unnötige Verwaltung wie Hartz IV, Wohngeld, Sozialhilfe, Armutsrenten, etc. aufhört und das Ersparte für soziale Zwecke eingesetzt wird wie das Gesundheitssysten, wo es keine Krankenkassenbeiträge mehr geben wird, weil ja genug Geld da ist … Propagandamedien und deren Zwangsgebühren fallen weg … zinsloser Geldfluss … keine Lohnsteuer und sonstige Abgaben … und der Wert des Menschen wird am Mensch gemessen und nicht am Profit für eine Minderheit, die den Mensch als Wirtschaftsgut degradiert … was fehlt, ist nur noch der legitimierte und fachkundige Ansprechpartner für die Deutsche Lösung – und das ist nun mal die Vollversammlung, die momentan hart daran arbeitet, dass unsere Freunde auf der ganzen Welt, als auch die beiden wichtigsten Staatsmänner auf diesem Planeten auch erkennen, dass sie in Deutschland einen legitimen Ansprechpartner haben. Es ist ja sonst keiner da, der als Völkerrechtssubjekt eingetragen ist, mit dem
    die USA als auch die Russischen Föderation diplomatische Beziehungen pflegen können. Die ersten Sondierungsgespräche bahnen sich bereits an, weil unter anderem auch die Friedensverhandlungen vorbereitet werden und Putin bereits öffentlich Interesse bekundet hat.

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