16/09

Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen in Bayern nicht aktenkundig

Grundrechte sind in Deutschland nämlich verfassungsrechtlich verbrieft. Juristisch ist dies gegenüber sogenannten einfachen Gesetzen noch einmal eine ganz besondere Hürde. Die Einschränkung von Grundrechten darf daher – wenn überhaupt – nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschehen. Und genau hier kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Lässt sich diese nämlich nicht begründen,...

×