Gemäss der EU-Verordnung für Humanarzneitmitteln ist als Voraussetzung dringend notwendig, dass das „Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels“ positiv ist. Doch diese Bedingung kann gegenwärtig nicht erfüllt werden, da hinsichtlich der Gefahren und der Nebenwirkungen noch zahlreiche Unklarheiten existieren. „In der Sache selbst sind die Verletzungen geltenden EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln...
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