Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Es entsteht der furchtbare Eindruck der Gleichschaltung.“
28/05
Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Es entsteht der furchtbare Eindruck der Gleichschaltung.“