Grundrechte sind in Deutschland nämlich verfassungsrechtlich verbrieft. Juristisch ist dies gegenüber sogenannten einfachen Gesetzen noch einmal eine ganz besondere Hürde. Die Einschränkung von Grundrechten darf daher – wenn überhaupt – nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschehen. Und genau hier kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Lässt sich diese nämlich nicht begründen,...
16/09