Der erste Akt – Dr. Rainer Fuellmich gegen Drosten – Der Podcast

Ein Podast von Bruce Wayne über den Augenzeugenbericht von Dr. Reiner Fuellmich über das Gerichtsverfahren gegen Prof. Drosten

 

Dieser Bericht  spiegelt eine Meinung und zwar von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich

Bericht von Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuellmich vom Gerichtstermin Green Mango ./. Prof. Drosten

Dies ist ein Augenzeugenbericht von Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuellmich und ist auf seine Wahrnehmung der Ereignisse zurückzuführen.

Wir können ihnen nicht definitiv sagen, ob sich die Ereignisse auch so zugetragen haben, daher dürfte der folgende Bericht eher als Meinung eines Einzelnen ge –  und bewertet werden.

Dr. Reiner Fuellmich

 

In dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin in Sachen Green Mango (Karaoke-Bar) v. Drosten war davon auszugehen, dass sich entweder erweisen würde, dass der Rechtsstaat doch noch ganz oder teilweise Lebenszeichen zeigt, oder vielmehr sichtbar werden würde, dass er vollständig auf Regierungs-Linie gebracht worden ist (bzw. auf die Linie derjenigen, die sich dieser Regierung bedienen, um ihre Ziele umzusetzen).

Wie wir erwartet haben, zeigte sich letzteres:

 

Eine Gruppe von ca. 30 bis 40 an dem Verfahren interessierten Menschen, d.h.: die Öffentlichkeit, wollten der Verhandlung beiwohnen.

Allerdings wurden nur sieben Personen als Zuschauer zugelassen. Bewacht wurde der Gerichtssaal von vier Sicherheitsbeamten; offenbar waren vom Gericht kriegsähnliche Zustände befürchtet worden – völlig grundlos, wie die Tatsache belegt, dass vollkommen „normale“ Menschen zuschauen wollten

Nach dem Eintreten in den Gerichtssaal, während ich noch Akten und Robe auspackte, wies mich der Vorsitzende Richter darauf hin, dass ich eine Maske zu tragen hätte (die beiden Drosten-Anwälte trugen jeweils FFP 2-Masken).

Ich erläuterte ihm, dass ich über ein Maskenattest verfüge.

Daraufhin erklärte mir der Vorsitzende Richter, dass er so etwas nicht anerkenne, er habe hier das Hausrecht und ich müsse eine Maske tragen.

Ich erklärte ihm sodann die Rechtslage, nämlich: dies stelle einen Fall der Nötigung dar, dieser würde ich mich aber nicht beugen. Ich würde mich nicht auf seine Anweisung hin selbst an meiner Gesundheit beschädigen und könne, wenn er dabei bleiben würde, meine Mandantin nicht anwaltlich vertreten.

Da ich somit den Gerichtssaal verlassen musste, forderte der Vorsitzende Richter – wie mir Zuschauer später berichteten – den gegnerischen Anwalt auf, ein Versäumnisurteil gegen meine Mandantin zu beantragen, was dieser natürlich gern tat, so dass der Vorsitzende das entsprechende Versäumnisurteil verkünden konnte.

So etwas geschieht, wenn die Partei, hier vertreten durch ihren Anwalt, nicht vor Gericht erscheint. Dagegen werden wir nun Einspruch einlegen, so dass alles wieder von vorn beginnen wird.

 

Erstaunlicherweise nahm der Vorsitzende Richter, wie mir im Saal verbliebene Zuschauer nachträglich berichteten, zu Protokoll, dass er ja mein Attest (was er sich nicht einmal hatte zeigen lassen) nicht überprüfen könne.

Es fragt sich also, was sein wirkliches Problem ist?

Glaubt er nun aus eigener Machtvollkommenheit (er habe hier das Hausrecht), meiner Mandantin den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigern zu können, indem er ihren Anwalt ausschaltet, so dass Drosten mit seiner, des Vorsitzenden, Hilfe quasi automatisch einen (wenngleich nur Etappen-)Sieg erringen konnte?

Oder glaubt er wirklich, dass er befugt sei (zudem offenkundig als medizinischer Laie) mein Attest in irgendeiner Weise zu überprüfen?

Offensichtlich ,war er nun stark verunsichert, ob dass, was er sich da vor Beginn der mündlichen Verhandlung geleistet hatte, mit rechtsstaatlichen Anforderungen in Einklang zu bringen ist  – das zeigt jedenfalls dieser Protokolleintrag.

 

Gegebenenfalls werden wir auch Strafanzeige wegen Nötigung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte erstatten, auch der Verdacht der Rechtsbeugung steht im Raum.

In jedem Falle werden wir einen Befangenheitsantrag stellen müssen.

Denn auch ein objektiver Beobachter des Geschehens wird aus dem Gesamtgeschehen mindestens den starken Verdacht mitnehmen, dass meine Mandantin in diesem Rechtsstreit gegen Drosten vor diesem Gericht nicht mehr mit einem fairen Verfahren rechnen kann:

Meine Mandantin klagt auf Schadensersatz und Unterlassung gegen Drosten, weil dieser mit vielen falschen Behauptungen die Existenz meiner Mandantin vernichtet hat.

 

Dr. Reiner Fuellmich sagt:

Drosten hat seinem PCR Test vom Nobelpreisträger Kary Mullis abgekupferten und missbraucht . Aus den Ergebnissendes Drosten Tests – die  – so Fuellmich   – mit hoher Wahrscheinlichkeit nahezu 100% falsch positive Fälle und Ergebnissen liefern – fußen nun die Forderung nach Lockdowns (sowie Masken und Social Distancing, usw.)

 

Bemerkenswert ist, dass der Vorsitzende Richter sich ohne weiteres dem Diktat des Beklagten Drosten auch hier im Gerichtssaal beugt.

Der Richter läuft selbst in der mündlichen Verhandlung – bei weit geöffneten Fenstern – mit einer FFP-2 Maske herum, und  – diese Kombination dürfte für die Gesamtbewertung entscheidend sein -verweigert meiner Mandantin – zudem mit widersprüchlicher Begründung – den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der Richter verhindert, dass ihr Anwalt an diesem Anwaltsprozess teilnehmen kann

Denn die Mandantin darf sich nicht selbst vertreten, dies geht nur über einen Anwalt.

Nachdem ich als Anwalt der Klägerin den Saal hatte verlassen müssen schlägt der Richter selbst den Rechtsanwälten von Drosten vor, einen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zu stellen.

Es mag ja sein das diese den Antrag dann auch stellen, (auch wenn er dies schon in einem früheren Schriftsatz vorbereitet sein mag) so dass der Vorsitzende Richter – auf den von ihm selbst vorgeschlagenen Antrag der Drosten-Anwälte  – das Versäumnisurteil zu Lasten der nunmehr wehrlosen – weil vom Vorsitzenden Richter gezielt wehrlos gemachten Klägerin –  erlässt.

 

Natürlich können wir vor diesem Hintergrund von diesem Gericht (es ist dieselbe Kammer zuständig) auch in der kommenden Woche in dem Rechtsstreit Dr. Wolfgang Wodarg v. Volksverpetzer und Kreißel kein faires Verfahren mehr erwarten.

Quelle: Dr. Reiner Fuellmich

Quelle: 2020news.de

Bild: piqsels.com-id-fjcyw

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One Comment

  1. oldman

    Unabhängige Justiz in Deutschland. Wer glaubt, wird selig. Das Maskentragen des Richters beeinträchtigt offenbar sein Denkvermögen.
    Von realen Ansteckungen durch Gesunde, die assymptomatisch daherkommen [nein, die Webasto-Tante anfangs 2020 war eben nicht symptomfrei, sondern stand massiv unter Medikamenten] hat man in diversen Studien nichts erfahren. Die Abstände werden im Gerichtssaal sicher gewahrt, und gelüftet wurde auch noch !

    Ich will jetzt nicht gleich Freislersche Systemkonformität vermuten, einfache Dummheit nach fast zwei Jahren Gehirnwäsche tun es auch. Der gute Mann ist halt schlicht einseitig informiert ,er hätte (selbst als Jurist nach Thoma-Definition) mal nach dem Drostentest googeln können und wäre vielleicht bei Stichworten wie grob fehlerhaft, CT-wert 45 in der Ausgangsversion, mehrfache Änderung der untersuchten Sequenz seit Beginn und ähnlichem doch zum (Selbst)-Nachdenken gekommen. Hat er aber nicht. Oder will er einfach nicht ?
    Andererseits : bevor ich einen Prozess platzen ließe, würde ich trotz Attest – es geht jetzt um die praktizierte Realität und nicht ums Prinzip – unter Protest eine Maske anlegen, wie, das hat Herr Laschet ja öfter demonstriert. Damit kann man zumindest Ausweichmanöver und Zeitverzug begrenzen. Leider .

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