Spanien – Oberster Gerichtshof kippt den Covid-Pass für das Betreten von Hotel- und Gastronomiebetrieben

Die Versuche diverser Autonomieregierungen, das Covid-Zertifikat für diesen Zweck verpflichtend zu machen, sind gescheitert.

Die Versuche einiger spanischer Autonomieregierungen,

einen Covid-Pass oder einen negativen PCR-Test für den Besuch von Hotel- oder Gastronomiebetrieben, Nachtclubs und anderen Freizeitlokalen verpflichtend zu machen, sind gescheitert.

Nachdem die Regierungen auf den Kanarischen Inseln,

in Andalusiens Kantabrien und Galicien in den vergangenen Wochen entsprechende Normativen verabschiedet hatten, die von den regionalen Gerichten umgehend gekippt wurden, entschied nun auch der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass die Vorgehensweise der politischen Entscheidungsträger nicht rechtmässig ist. Darüber berichteten sowohl die Mainstream-Medien als auch kritische Juristen wie der Anwalt Aitor Guisasola.

Die höchsten Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass solch restriktive Massnahmen

einer «materiellen Rechtfertigung» bedürfen, aus der hervorgeht, dass die besonderen Umstände des Falles der Intensität und dem Ausmass der Rechtsbeschränkung angemessen und sie «zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich» sind.

Die Richter sind der Ansicht, dass die Forderung nach einem Impfpass

oder einem PCR-Test für den Zutritt von Hotels, Lokalen oder Clubs «keine punktuelle Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen darstellt, sondern eine Massnahme ist, die eine intensive und weitreichende Einschränkung bedeutet».

Die Zentralregierung selbst sei nicht für die Einführung dieser Regelung,

da gesundheitsbezogene Informationen mit dem Recht auf Privatsphäre verbunden seien, informierten die Medien bereits in der vergangenen Woche. Gesundheitsministerin Carolinas Darias habe darauf hingewiesen, dass das Dokument vom Europäischen Parlament ausschliesslich zur Erleichterung der «sicheren Mobilität» der Bevölkerung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt wurde.

Allerdings habe Darias auch erklärt, dass die autonomen Regionen die von ihnen erwogenen Massnahmen anwenden könnten,

sofern sie gerichtlich unterstützt werden und in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Doch kritische Juristen wiesen bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass die Autonomieregierungen mit diesen Normativen ihre Kompetenzen eindeutig überschreiten.

Und genauso ist es, wie der Oberste Gerichtshof des Landes nun bestätigt hat.

Quelle: Corona-Transition.org

Bild: marloes-hilckmann – Unsplash

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One Comment

  1. Andi67

    Leider kann man sich in Deutschland nicht darauf verlassen, das “unsere” oberen Richter (Bundesverfassungsgericht) dies auch so endscheiden wird. Wir erinnern uns: In Deutschland sind die Gerichte nicht unabhängig, also korrupter als in anderen Ländern. Die Richter sind immer vorbehalten, bestehen sie doch aus Mitgliedern von Parteien wie CDU und handeln in ihrem Interesse. Das Bundesverfassungsgericht, als nicht unabhängiges Gericht, untersteht dem Bundestag und deren Vorschreibungen / Interessen (siehe: Dinner mit Merkel, Entscheidungen zu Gunsten von Konzernen / zu Ungunsten der Bürger usw).

    Da müsste schon jemand dem Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung zuvorkommen mit einem Team von Rechtsanwälten im Rücken und mit verwendung der Argumentation von der Gerichtbarkeit zb aus Spanien.
    Außerdem wird beim Bundesverfassungsgericht wird sehr gründlich nach Argumentationslücken gesucht.
    Wenn man da sowas wie reale Gerechtigkeit für die Bürger nach Gesetz erwartet, ist man auf dem Holzweg: die Gerichte dienen den Konzernen (“die Wirtschaft” genannt) und nicht umgekehrt.

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