Nach einem Jahr Corona-Krise treten nun auch die Juristen in Erscheinung. Der Berliner Richter Dr. Pieter Schleiter hat nun eine samt Anhang knapp 400 Seiten starke Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Im Interview mit der Welt legte er am Freitag seine Gründe dar. In erster Linie geht es ihm um die angeordnete Aussetzung der Grundrechte. Schleiter meint dazu: „Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht.“ Eng damit verknüpft ist die De-facto-Ausschaltung der Parlamente einerseits und das Machtmonopol der Exekutive andererseits: „Wenn man den grundgesetzlichen Maßstab des Parlamentsvorbehalts anwendet, dann ist völlig klar, dass das, was wir gegenwärtig erleben, verfassungswidrig ist. […] Die Eingriffe sind so flächendeckend und tiefgreifend, dass das nicht einfach der Verordnungsgeber regeln darf, also die Exekutive. Der ganze Prozess der Rechtsetzung ist darauf angelegt, pluralistisch zu sein. Dafür steht die Diskussion im Parlament, dafür stehen die Lesungen. Da gibt es Kritik, da gibt es Vorschläge, und dann gibt es einen Referentenentwurf. Das gefundene Gesetz ist so häufig ein Kompromiss, ein Ausgleich zwischen berechtigten Interessen. Der findet momentan gar nicht statt.“ Bei der Beschreibung des aktuellen Ist-Zustandes nimmt Schleiter kein Blatt vor dem Mund: „Was gerade in Deutschland stattfindet, hat eine Dimension, die man sich eigentlich nur in einer Notstandsverfassung vorstellen kann. […] Die Rechtswirklichkeit ähnelt der einer Notstandsverfassung, aber unter Unterlaufen des gesetzlichen Gefüges.“ Besonders kritisch sieht er die De-facto-Ausschaltung des Föderalismus, der nicht zuletzt aus der historischen Erfahrung des Faschismus und dem damit verbundenen Leid resultiert: „Das Föderalismusprinzip will auch sicherstellen, dass Grundrechtseingriffe nur dort stattfinden, wo es nötig ist. Wir haben eben keinen zentralistischen Staat – aus gutem Grund, wie das Dritte Reich zeigt. Jetzt erlassen zwar formal die Länder ihre Verordnungen – aber nach einem Abstimmungsprozess in einem Gremium, das im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. […] Es geht nicht, dass die Bundeskanzlerin da einen Entwurf vorlegt und den auch durchzuboxen versucht, und dann heißt es in den Nachrichten: Die Kanzlerin hat sich durchgesetzt. Sie darf gar nicht derart Einfluss nehmen.“Der in Brandenburg ansässige Jurist bezieht auch wissenschaftliche Fakten zum Virus ein, die in der Bund-Länder-Konferenz ganz offensichtlich keine Rolle spielen: „Mittlerweile hat man festgestellt: Die Übertragungsrate ist gerade in den Bereichen, die eingeschränkt werden, verschwindend gering – etwa bei den Restaurants und Theatern. Die meisten Übertragungen finden im Altersheim, zu Hause und auf der Arbeit statt. Dann muss man aber begründen, warum Menschen ihr Geschäft schließen müssen, obwohl sie die Abstände einhalten, nur die Hälfte der Leute reinlassen und Masken tragen. Nur was man nachvollziehbar begründen kann, ist verhältnismäßig.“Die Begründung der Maßnahmen hält er für ungenügend. Nicht der, der die Grundrechte einfordert, habe das zu begründen, sondern derjenige, der sie einschränkt: „Die Beweislast für die Gefährlichkeit trifft denjenigen, der die Grundrechte einschränken möchte. Eine Verdachtseinschränkung als absolute Ausnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr legitim.“Die fehlende Konsultation eines Arztes zur Ermittlung einer Diagnose, ein Novum in der Geschichte, als Grundlage der Infiziertenzahlen und damit der seit einem Jahr täglich vermeldeten Infektionszahlen sieht er als juristisch problematisch an: „Jemanden auf der Grundlage eines PCR-Tests, vielleicht auch nur aufgrund eines Kontakts für zwei Wochen einzusperren, ohne dass ein Richter darüber entscheidet – das geht für meine Begriffe nicht.“Was er sich von den Verfassungswächtern wünsche?„Karlsruhe könnte sagen: Ja, die Sachverhaltsaufklärung weist durchgreifende Mängel auf, der Parlamentsvorbehalt wurde missachtet, die Bund-Länder-Konferenz ist in dieser Form verfassungswidrig, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde verletzt – wir müssen nachbessern. Wir auferlegen den Beteiligten – das wären dann Bund und Länder – bis zum Soundsovielten, die Rechtslage entsprechend unserer Entscheidung anzupassen.“Nicht zuletzt stellt er sich die für alle Bewohner des Landes entscheidende Frage:- „In welcher Gesellschaft wollen wir leben?
- In einem Sicherheitsstaat, um es euphemistisch zu formulieren?
- Oder in einem freiheitlichen Staat, wo ein differenziertes Ausbalancieren zwischen den einzelnen Grundrechten gegeben ist – und wo die Freiheit eine erhebliche Betonung hat?
- Ich persönlich möchte lieber in dem zweiten Staat leben.“
Dafür hat er nun das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte gegründet, dort kann man seine Beschwerde nachlesen. Für die dortigen Juristen ist klar:„Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“ |