Vier Strafanzeigen waren gegen eine Familienrichterin am Amtsgericht (AG) Weilheim gestellt worden, doch die Staatsanwaltschaft (StA) München II hat die Vorermittlungen gegen die Richterin nun eingestellt.
19/07
Vier Strafanzeigen waren gegen eine Familienrichterin am Amtsgericht (AG) Weilheim gestellt worden, doch die Staatsanwaltschaft (StA) München II hat die Vorermittlungen gegen die Richterin nun eingestellt.
Das Gericht in Weilheim entschied auch präventiv, dass das Kind wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt, so die Auffassung der Verwaltung. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.