Der Blick in die Glaskugel des Oberverwaltungsgerichts ist deshalb so präzise, „da diese Personengruppe sich in den letzten Monaten auch nie an Hygienemassnahmen gehalten hätte“. Die verschiedenen Demonstrationsorganisationen und ihre Anwälte weisen dieses Argumentationsinstrumentarium entschieden zurück.
Querdenker wollen trotz Verbot am Sonntag in Berlin protestieren
„Aus dem Umstand, dass möglicherweise bei anderen Versammlungen in Berlin der jüngeren Zeit (CSD-Aufzug und Mietendeckel-Protest) Abstände nicht eingehalten und Masken nicht durchgängig getragen wurden, könne der Antragsteller nicht ableiten, selbst von einem Verbot verschont zu werden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Querdenken 711: Bei Demo-Ablehnung durch OVG wird auf Verfassungsbeschwerde verzichtet
Zitat: Demoteilnehmerin "Es ist schlimmer als in der DDR - dort wussten die Menschen das sie vom System drangsaliert werden - die Hälfte der Menschen in Deutschland glaubt ja noch wir leben in einer Demokratie und "SIE" wollen uns wirklich vor einer Gefahr schützen"
Grossdemo in Berlin verboten? Gehen trotzdem alle nach Berlin?
Man habe Grund zur Annahme, dass das Verbot aufgehoben werde. Und: „Es gibt viele nicht verbotene Versammlungen, kommt alle nach Berlin.
Die Verwaltungsgerichte stellen sich auf Klagewelle gegen die Coronamaßnahmen ein
Die deutschen Verwaltungsgerichte stellen sich auf vermehrte Klagen gegen die neuen Corona-Auflagen ein. Man könne "in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren", so der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Seegmüller, in der "Rheinischen Post". Er wies darauf hin, dass die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrechtseinschränkungen zur Corona-Eindämmung...