Gestern am 15.08.2022 hat um 13:30 der Haftprüfungstermin im Gefängnis Stuttgart Stammheim stattgefunden.
Über die näheren Ereignisse ist vom Anwaltsteam um Michael Ballweg noch nicht viel bekannt geworden. Das Ergebnis ist auf jeden Fall eine weitere Verzögerung – juristisch wohl noch im Rahmen aber auch eher ungewöhnlich:
Der verhandelnde Richter hat noch keine Entscheidung über einen Verbleib oder eine Entlassung von Michael Ballweg in der Untersuchungshaft getroffen.
Solange bleibt Michael Ballweg allerding weiter in Haft.
Er – der Richter – hat nun 7 Tage Zeit seine Entscheidung zu fällen und dann auch offiziell bekannt zu geben.
Es ist aber zu uns durchgedrungen, dass sie Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Michael Ballweg drastisch reduziert hat, die Summen um die es bei der „Zweckentfremdung“ einer nicht „Zweck gebundenen Spende“ gehen soll würden massiv nach unten korrigiert.
Wie das Gericht und hier der Richter das „Betreiben der Staatsanwaltschaft“ sieht bleibt abzuwarten.
Wir können nur hoffen, dass die Offensichtlichkeit einen politisch motivierten Verfahrens der „Grünen Landesregierung und ihren abhängigen Staatsanwaltschaften“ hier vom Richter erkannt und dem „Treiben“ ein „Riegel“ vorgeschoben wird – der Riegel der, wenn er denn in die richtige Richtung geschoben wird – Michael Ballweg dann aus der Haft entlässt und diese – für unseren Erkenntnisstand – fadenscheinigen Beschuldigungen aus der Welt schafft.
Quelle: Ralf Ludwig
Bilder: Ralf Ludwig