Der Sonntagsfahrer – Jetzt kommt das EU-Altautoverbot…

Der Sonntagsfahrer: Jetzt kommt das EU-Altauto-Verbot

Angesichts von Elektrowahn und Verbrennerverbot wollen Sie ihren alten, elektronikfreien Golf II noch ein Weilchen aufheben? Vergessen Sie es. Die EU will das Aufbewahren von Altautos verbieten – und mit einem Exportverbot obendrein halb Afrika lahmlegen. 

Während der Mensch mit der Fantasy-Story vom Elektroauto als Zukunftsmobil so regelmäßig beschallt wird wie vom mittäglichen Gebetsruf des Muezzin, zeigt das richtige Leben dem Regierungswollen überall auf der Welt die Zähne, wie ein Krokodil, das am Rande der Everglades vor sich hindöst. So hat der Autovermieter Hertz in den USA gerade angekündigt, 20.000 Elektroautos in den vorgezogenen Ruhestand zu versetzen und entsprechend fast eine Viertelmilliarde Dollar abzuschreiben (siehe dazu auch „Sixt drängt Tesla aus der Flotte“). Als Grund werden mangelnde Nachfrage, hohe Reparaturkosten und desaströse Wiederverkaufswerte genannt. 

Die Mietmobil-Nachfolge – psssst, psssst – sollen wieder Autos mit Verbrennermotoren antreten. Der Hertz-Chief-Exekutive-Officer Stephen Scherr meint laut Bloomberg: „Wir waren möglicherweise uns selbst voraus.“ Dies ist eine nette Umschreibung für einen teuren Irrtum und mithin eine Formulierung, die ich auch der Bundesregierung angesichts ihrer zahlreichen im Scheitern begriffenen „Wenden“ ans Herz legen möchte (ihr eigenes Scheitern inklusive). Der Chief-Exekutive-Komiker Karl Valentin fasste den Ampel-Ausfall schon vor rund 100 Jahren in das Bonmot: „Die Zukunft war früher auch besser“.

Vor die Alternative gestellt, künftig zu Fuß zu gehen, die Hälfte des Daseins an Ladestationen zu fristen oder in vollen Zügen zu genießen, so sie denn fahren, haben sich findige Schrauber eine Ausweichstrategie überlegt, die zusehens Nachahmer findet: die Anschaffung stabiler und zuverlässiger Altfahrzeuge (in meinem Falle beispielsweise Volvos der Baujahre vor 1990), die für die Ewigkeit gebaut sind und weitgehend analog funktionieren, sich also den digitalen Zumutungen der Zukunft entziehen. 

Ex und hopp, nein danke. In Deutschland und anderswo hat sich heimlich still und leise eine anarchische und analoge Avantgarde der Wiederverwertung und eine Kultur der Reparatur herausgebildet. Die Widerstandsbewegung ist undogmatisch und von praktischer Intelligenz. Ihre Großdemonstrationen finden meist sonntags statt und bringen regelmäßig Hunderttausende auf die Beine: Gemeint sind Deutschlands Floh-, Antiquitäten- und Oldtimermärkte, aber auch die elektronischen Marktplätze. Sie bieten für fast jedes alte Stück ein fehlendes Teil oder auch eine schlaue Reparaturanleitung. Das ist aber keine Nachhaltigkeit nach den Vorstellungen der EU, sondern unbotmäßige Eigeninitiative, die die Staatsmacht herausfordert.

Auto-Preppern die Reichsbürger-Zähne ziehen

Die Häscher der EU-Kommission haben herausgefunden, welch finstere Verschwörung sich da Bahn bricht und beschlossen, Auto-Preppern die Reichsbürger-Zähne zu ziehen. Das letzte Schlupfloch für die freie Fahrt soll so gründlich gestopft werden wie die Brennertunnel, wenn ein Tesla in der Röhre brät.

Das private Aufbewahren von Altautos soll mit einer geplanten neuen Verordnung verunmöglicht werden. Dies ist quasi der letzte Sargnagel für das Auto, wie wir es kannten. Ein Ziel, auf das die Nomenklatura in planvollen Schritten systematisch hingearbeitet hat:

  • Der gesetzliche Zwang zu teuren und nicht konkurrenzfähigen Elektroautos. Für die meisten Menschen bedeutet das: gar kein Auto mehr.
  • Deshalb auch das Verbot der erschwinglichen und reichweitenstarken Verbrennertechnologie.
  • Faktisch wird ein Konjunkturprogramm für elektrische Dumpingmobile aus China und ein Konkurs-Beschleunigungsprogramm für die deutschen Automobilstandorte ins Werk gesetzt.
  • Städtische Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge enteignen schon seit einiger Zeit ihre Besitzer. Und nun kommt das weitgehende Verbot, einen alten Blechkameraden über die Zeit zu retten.
  • Nebenbei gedenkt die EU ihre Erziehungsmaßnahme auch noch auf Afrika und andere Entwicklungsregionen auszuweiten, indem sie den Export hierzulande verbrauchter Altautos untersagt.

Damit niemand das dräuende Unheil zu früh bemerkt, kommt der entsprechende Anschlag auf die Bewegungsfreiheit des Bürgers in formvollendetem EU-Sprech daher: „Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“.

Gesetz zur Enteignung der Besitzer alter Autos

Erwartungsgemäß ignorieren die längst unter Strom stehenden Funktionseliten des ADAC und ähnlicher Radweg-Vorfeldorganisationen, was da wirklich im Busche ist. Getreu der Maxime des EU-Fossils Jean-Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Die Essenz des Papiers zeigt letztlich ein Gesetz zur Enteignung der Besitzer alter Autos und damit zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit – gerade auch von Menschen in den Entwicklungsländern. Aber eins nach dem anderen.

Zum einen wird geregelt, was ein Altauto sein soll. Ein Altauto ist demnach Schrott, der zwangsweise abzugeben ist (siehe Artikel 26 und 37 der Verordnung und die Kriterien für „nicht mehr reparierbare Altfahrzeuge“). Dafür reicht es zum Beispiel, wenn die Türen nicht befestigt sind (serienmäßig möglich bei jedem Jeep Wrangler, inklusive Windschutzscheibe), wenn es „mehrere Risse in der Grundierung“ (gemeint ist vermutlich die Bodengruppe) aufweist oder wenn der TÜV länger als zwei Jahre abgelaufen ist. Als unrettbar gilt es auch, „wenn eine Reparatur den Austausch des Motors erfordert, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt“. 

Hätte dies in der Vergangenheit schon gegolten, wäre vermutlich jeder zweite heute liebevoll restaurierte Oldtimer zwangsweise geschreddert worden. Auch Scheunenfunde und Garagengold sind nach diesem Papier ein Fall für die Zwangseinweisung in die Schrottpresse. Einen geliebten alten Blechhaufen quasi offline aufzubewahren, ist praktisch illegal, etwa zur Geldanlage oder „einfach nur so“, weil man halt gern seinen ersten, rundum und längst nicht mehr originalen geschweißten Golf 2 bewahren und ab und zu in der Garage hinterm Steuer sitzen, brummbrumm machen und von der guten alten Zeit träumen möchte. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den Plänen ausgenommen, weshalb die Hürden für die H-Zulassung erwartbar dermaßen hochgeschraubt werden dürften, dass sie mit vertretbarem Aufwand nicht mehr zu schaffen sind.

Ein lupenreiner Neuwagenkolonialismus

Das Ganze passt übrigens trefflich zum geplanten digitalen EU-Vermögensregister, von dem auch Autos erfasst werden sollen (neben Bargeld, Fremdwährungen, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, Kunstgegenständen und anderen offlinefähigen Vermögenswerten). Das war bislang nur bei angemeldeten oder zumindest versicherten – oder wie auch immer aktenkundigen Fahrzeugen möglich. Künftig hat man also als Autoeigentümer die Wahl:

  • Man unterwirft sich dem laufender Offenbarungs-, Unterhaltungs- und Überwachungszwang und trägt die entsprechenden erheblichen Kosten.
  • Tut man dies nicht, besitzt man ein Altfahrzeug, das per Gesetz Schrott ist und nach Artikel 26 oder 37 zwangsweise abgegeben werden muss. 

Die jetzt naheliegende Idee, den treuen alten Blechkameraden nach Afrika, Arabien oder in den ehemaligen Ostblock zu verschicken und dort jemandem eine Freude zu machen, haben die EU-Kontrolettis ebenfalls schon auf dem Kieker. So wird ganz nebenbei ein lupenreiner Neuwagenkolonialismus implementiert, indem der Export von Drittewelt-/Ostblockaltautos verboten wird.

Das bedeutet nichts anderes als die Zerstörung der entsprechenden Handelsbetriebe und Werkstätten und obendrein die Demobilisierung der ehemaligen Importländer. Kein abgerockter, aber noch fahrbarer Mercedes soll künftig seinen Besitzer in Beirut oder Kinshasa mehr glücklich machen. Fehlende Fenster und Türen sind bei 100 Prozent Luftfeuchtigkeit im übrigen kein Malus, sondern eine Klimaanlage. Auch kann, was fehlt, nicht kaputtgehen. 

So manches Buschtaxi zwischen Timbuktu und Kabara hätte dort nach der kommenden Gesetzgebung niemals seinen sonnigen Lebensabend antreten können. Afrikanische Autodidakten im Bereich der Ingenieurswissenschaften sind die wahren Könige der Resilienz und Improvisation, was naturgemäß zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt, etwa wenn ein alter Mercedes mit einem Toyota-Diesel (oder umgekehrt) zum Dienst antritt. Die Alternative heißt: gar nicht fahren. Und das wollen die EU-Weltretter mit ihrem imperialen Altwagen-Dekret offenbar durchsetzen, sicherlich zur Freude der Chinesen, die stattdessen eine Seidenstraße zu bieten haben. 

„Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Gebrauchtwagen. Im Jahr 2020 wurden 870.000 Gebrauchtfahrzeuge im Wert von 3,85 Milliarden Euro in Drittländer exportiert. Die meisten Fahrzeuge werden nach Afrika, Osteuropa, Zentralasien und in den Nahen Osten exportiert“, heißt es in einer EU-Ausarbeitung zu „End-of-Life vehicles“, die sogleich damit um die Ecke kommt, auch dieses Geschäft aus Klimagründen kaputtzumachen: „Während Altfahrzeuge als gefährliche Abfälle gelten und ihre Ausfuhr aus der EU in Nicht-OECD-Länder verboten ist, gilt dies nicht für Gebrauchtfahrzeuge, die formal noch nicht das Abfallstadium erreicht haben“. 

Bald nur noch Autos mit eingebautem Verfallsdatum?

Es würden deshalb verbindliche Kriterien eingeführt, die eine leichtere Unterscheidung zwischen Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen ermöglichen, sprich Gebrauchtfahrzeuge formal möglichst zu Altfahrzeugen zu machen und gar nicht erst außer Landes zu lassen. In vielen ärmeren Ländern erblühen um diese Autos herum abertausende Kleinbetriebe und Werkstätten wie die Grasnarbe zwischen den Pflastersteinen. Doch das wird von den EU-Bonzen als Klimafrevel betrachtet, und sie machen sich hirn- und rücksichtslos an die aktive Zerstörung gewachsener kleingewerblicher Strukturen. Zum Ausgleich versenken sie weiterhin Milliarden in ideologisierte Entwicklungshilfe-Projekte, die überall ankommen aber nicht bei der normalen Bevölkerung (Lesen Sie dazu von Volker Seitz: „Wie Entwicklungshilfe Afrikas Talent vernichtet“). 

Ganz schlechte Karten hat künftig übrigens auch jemand, der sich hierzulande einen Neuwagen kauft, der vom Gesetz her zahlreiche elektronische Überwachungssysteme an Bord haben muss, eine Blackbox eingeschlossen, die lückenlose Auskunft über Ort, Zeit, Geschwindigkeit und Fahrweise geben kann. Künftig müssen solche Systeme vom TÜV mitgeprüft werden – und jeder weiß von seinem Computer oder Mobiltelefon, wie schnell ein solches Gerät mit der letzten Ölung, sprich Software-Aktualisierung, gesalbt wird. Die EU hat bis 2024 insgesamt rund 30 neue sogenannte „Fahr-Assistenz-Systeme“ vorgeschrieben. Wird auch nur eines davon in zehn Jahren dysfunktional, gibt’s keinen TÜV mehr, so gut das Gefährt auch sonst noch dastehen möge. Es mutiert zum Elektroschrott, der entsorgt werden muss. Das Ganze geschieht selbstverständlich im Namen der Nachhaltigkeit.

Von da ist es dann nicht mehr weit zum feuchten Traum aller EU-Bürokraten und mit ihnen fraternisierender Automanager: das automatische „Phasing Out“ eines Automobils, also ein eingebautes Verfallsdatum, wie bei einer in die Tage gekommen Bratwurst, ab dem es nicht mehr in den Verkehr gebracht werden darf und die Elektronik die Kiste einfach abschaltet. Der Besitzer kommt dann morgens aus dem Haus und der Abschleppwagen steht schon vor der Tür, weil seine fahrbare Auskunftei die Häscher selbst gerufen hat.

Quelle:  Dirk Maxeiner – Achgut

Bilder: Das EU Altautoverbot – Erinnerungen an CUBA Freepics pikisuperstar

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