Der Gründer des Corona-Ausschusses, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, befindet sich seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.

Im Zuge der Strafanzeige wegen angeblicher Veruntreuung von Spendengeldern in Höhe von über einer Million Euro wurden immer mehr brisante Details über den Hergang der Strafanzeige sowie seiner Festnahme in Mexiko bekannt.

Von den ursprünglich 18 vermeintlichen Straftaten sind nun noch zwei Anklagepunkte übrig geblieben.

Seit Anfang Januar 2024 wird vor dem Landgericht Göttingen ein Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich durchgeführt.

Seine Festnahme in Mexiko erfolgte am 13. Oktober 2023, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein internationaler Haftbefehl vorlag. Nach seiner Auslieferung nach Deutschland wurde er unverzüglich inhaftiert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in Rosdorf bei Göttingen. Bei den Gerichtsterminen wurde er in Handschellen, Fußfesseln und Zwangsjacke zum Gericht transportiert.

Die Medienberichterstattung über Füllmich war geprägt von einseitiger und hämischer Berichterstattung. Einige Medien bezeichneten ihn fälschlicherweise als “Querdenker-Anwalt”, “Corona-Leugner” und “Ex-Kanzlerkandidat”. Dabei wurden falsche Behauptungen aufgestellt, wie beispielsweise die Entziehung seiner Anwaltszulassung, obwohl er sich selbst abgemeldet hatte.

Die Strafanzeige gegen Füllmich wurde von den Rechtsanwälten Dr. Justus Hoffman und Antonia Fischer sowie einem zur selben Sozietät gehörenden Rechtsanwalt Marcel Templin erstattet. Als Zeugin trat auch die dritte Mitbegründerin des Corona-Ausschusses, Rechtsanwältin Viviane Fischer, auf.

Der Corona-Ausschuss wurde Mitte 2020 von Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann gegründet, um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Coronakrise zu erörtern. Die Absicht war, alternative Meinungen zur offiziellen Corona-Politik einzubringen und eine sachliche Diskussion zu führen. Eine Stiftung wurde gegründet, um die Tätigkeit des Ausschusses zu unterstützen, wobei die beteiligten Personen unentgeltlich tätig sein sollten.

Seit 2020 gingen mehr als drei Millionen Euro an Spenden auf den Konten der Gesellschaft ein, die zur Finanzierung der aufwendigen Arbeit aufgerufen hatte.

Die Spender hatten ein starkes Interesse an der kritischen Auseinandersetzung mit den Maßnahmen während der Coronakrise sowie an detaillierten Informationen über das Virus. Viele vertrauten auch auf die Ankündigung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, Klagen wegen der Coronamaßnahmen anzustrengen. Die Spenden waren explizit für die Arbeit des Corona-Ausschusses vorgesehen.

Die Tätigkeiten des Corona-Ausschusses erregten Aufsehen und stießen in bestimmten “staatstragenden Kreisen” auf starke Ablehnung. Angesichts möglicher Kontensperrungen aufgrund politischer Ausrichtung entschied sich Füllmich, vorsorglich etwa 1,1 Millionen Euro in Gold anzulegen. Zudem ließ er sich nach Absprache mit Viviane Fischer zwei Darlehen über 200.000 und 500.000 Euro für ein Jahr auf sein Konto überweisen. Weitere Beträge wurden für interne Hilfsarbeiten des Ausschusses in seiner Kanzlei verwendet, beispielsweise für die Bearbeitung zahlreicher Zuschriften.

Es kam zu Auseinandersetzungen, als der von Füllmich beauftragte Buchhalter Jens Kuhn laut Justus Hoffmann und Antonia Fischer keine ausreichenden Unterlagen vorlegte. Viviane Fischer wurde ebenfalls in die Streitigkeiten involviert. Füllmich wurde vorgeworfen, Gelder unberechtigt für sich und seine Kanzlei abgezweigt und die Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt zu haben. Die ursprüngliche Zielsetzung des Ausschusses schien in den Hintergrund gerückt zu sein, und einige Spender hatten den Eindruck, dass nunmehr um die Beute gestritten wurde.

Die Kontroverse eskalierte weiter, als Hoffmann, Fischer und Templin Füllmich beschuldigten, sie bedroht und verleumdet zu haben.

Füllmich habe behauptet, sie würden die “Widerstandsbewegung” gegen die Coronamaßnahmen schädigen und sich lediglich am Ausschuss bereichern wollen. Zusätzlich habe er Vergleiche zwischen totalitären Aspekten des Maßnahmengeschehens und der Zeit nach 1933 gezogen. Hoffmann fühlte sich wegen seiner Ethnie verletzt, da Füllmich ihn “totalitär” genannt hatte. Es bestand auch die Befürchtung, dass Füllmich, der früher Vorstand und Kanzlerkandidat der Partei “Die Basis” war und großes Ansehen in der Querdenkerszene genoss, möglicherweise zu Gewalt gegen sie aufrufen könnte.

Eine Ausschuss-Sitzung wurde einberufen, um über die künftige Arbeit zu beraten, ohne dass Füllmich involviert war.

Zu seiner Überraschung wurde er von dieser Sitzung ausgeschlossen, und kurz darauf wurde er auch als Gesellschafter der Stiftung ausgeschlossen. Am 2. September 2022 wurde eine Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen eingereicht. Die Anschuldigungen waren vielfältig und verworren: Veruntreuung erheblicher Gelder, Unterschlagung, vollendeter Betrug, versuchter Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Veruntreuung von Arbeitsentgelt, schwere Erpressung und Anstiftung zu Hehlerei.

Am 17. November 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Füllmich vor der Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Göttingen wegen insgesamt 18 Straftaten. Jedoch wurden zur Eröffnung des Hauptverfahrens nur zwei Anklagepunkte zugelassen: Untreue gemäß § 266 StGB in Bezug auf die Darlehen von 200.000 und 500.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft benannte zahlreiche Zeugen sowie Urkunden und Augenscheinsobjekte.

Der Beginn des Prozesses deckte einige Ungeheuerlichkeiten auf. Es wurde bekannt, dass Füllmich am 13. Oktober 2023 in Mexiko entführt worden war. Eine E-Mail an den Staatsanwalt wurde aufgedeckt, die die Planung der Entführung beschrieb. Darin hieß es, dass Füllmich unter dem Vorwand, eine Unterschrift im Reisepass korrigieren zu müssen, in das Konsulat gelockt und dann von der Migrationsbehörde festgenommen werden sollte. Füllmich bestätigte später, dass es sich um eine Entführung handelte, und warf dem Staatsanwalt vor, den Grundsatz der fairen Verhandlung nicht eingehalten zu haben. Er betonte, dass keine Anstrengungen unternommen wurden, um entlastendes Material zu finden, und dass der Prozess einseitig geführt wurde.

Füllmich betrachtet die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen als Teil einer bösartigen Kampagne.

Er äußerte sein Entsetzen darüber, dass seit 1,3 Jahren heimlich gegen ihn ermittelt wurde, ohne ihm auch nur einmal rechtliches Gehör zu gewähren. Es sei eine Schikane, dass auch das Konto seiner Frau gepfändet wurde, wodurch sie beide finanziell belastet seien. Er betonte, dass die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann kaum an den Verhandlungen des Corona-Ausschusses teilgenommen hätten und ihr Interesse eher finanzieller Natur gewesen sei.

Die Verteidigerin Katja Wörmer äußerte den Verdacht, dass der Inlandsgeheimdienst und die Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet haben könnten. Sie wies darauf hin, dass Hoffmann während seiner Befragung vor Gericht einen deutlichen “Belastungseifer” gezeigt habe und dass die Verhaftung von Füllmich als ein persönlicher Triumph angesehen wurde. Wörmer argumentierte, dass Füllmich möglicherweise aufgrund seiner Kritik an den Coronamaßnahmen in Haft gehalten werde. Sie kritisierte auch die unmenschliche Behandlung von Füllmich während seiner Überführung zum Gericht und forderte eine angemessene Behandlung gemäß dem Tatvorwurf.

Eine Merkwürdigkeit in diesem Prozess ist die ungewöhnlich enge Kommunikation zwischen dem Staatsanwalt John und den Anzeigeerstattern, die zahlreiche E-Mails austauschten und häufig telefonierten. Besonders dubios ist, dass der Erlös aus dem Verkauf von Füllmichs Haus auf dem Konto des Anzeigeerstatters Templin gelandet ist, obwohl es eigentlich dazu dienen sollte, die Darlehen an die Stiftung zurückzuzahlen. Wörmer betonte, dass das Geld vorhanden sei, jedoch nicht beim Angeklagten, sondern beim Anzeigeerstatter Templin, der anscheinend nicht bereit sei, es herauszugeben.

Das von Füllmich gekaufte Gold wurde zwischenzeitlich von der Zeugin V. Fischer in Empfang genommen und zur sicheren Verwahrung bei einem Goldhändler auf die Namen von Reiner Füllmich und Viviane Fischer eingelagert. Die weitere Verwendung der Spendengelder nach Abschluss des Prozesses und möglicher weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen bleibt derzeit unklar.

Als zweiten Paukenschlag in diesem seltsamen Verfahren brachte der Verteidiger Dr. Christoph Miseré Anfang April 2024 ein Dossier vom 24. August 2021 in den Prozess ein, das ihm zugespielt worden war. Aus dem Inhalt trug er in einem Interview vor:

“Es sollte eine Analyse durchgeführt werden, um die Möglichkeiten einer Unvereinbarkeitserklärung zu bewerten, die Reiner Füllmich die Bekleidung politischer Ämter aufgrund nachgewiesener demokratiefeindlicher Tendenzen versagt.

Die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen auf Basis der gesamten Beweise gegen Reiner Füllmich muss vorbereitet werden.

Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und die Vorbereitung von Anklagen bei nachweisbaren Rechtsverstößen. Gegebenenfalls notwendige Konstruktionen sind abzuwägen und geeignete Drittakteure anzuwerben.

Die Aktivitäten von Reiner Füllmich stellen eine komplexe Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar, die eine koordinierte und vielschichtige Antwort erfordern.

Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen soll dazu beitragen, seine politische Tragfähigkeit zu unterbinden und die Sicherheit sowie die demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.”

In dem Interview äußerte Dr. Miseré zum Sachverhalt, dass der Erlös aus dem Verkauf von Füllmichs Haus offenbar rechtswidrig in den Händen des Anzeigeerstatters Templin gelandet sei.

Er kommentierte:

“Man hat zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen”, da weder Füllmich noch der unbequeme Corona-Ausschuss nun über das Geld verfügen könnten. Außerdem fügte er hinzu, dass Templin in einem Umfeld tätig sei, in dem Personen mit dem BKA und den Geheimdiensten zusammenarbeiten würden.

Obwohl immer betont wurde, dass das Verfahren gegen Reiner Füllmich kein politischer Prozess sei, hat sich dies aufgrund des intensiven Kontakts der Anzeigeerstatter mit dem Staatsanwalt John, der zitierten E-Mail an ihn und des von Dr. Miseré eingebrachten Dossiers des Geheimdienstes – unter der Annahme, dass es korrekt ist – zu einem hochpolitischen Verfahren entwickelt, wenn auch nicht offiziell.

Selbst wenn merkwürdige Transaktionen mit den Spendengeldern stattgefunden haben und Füllmich viele Spender enttäuscht haben mag (was moralisch fragwürdig sein könnte, aber nicht zwangsläufig strafbar ist), bleibt der Prozess gegen ihn aufgrund verschiedener Einflussnahmen rechtlich äußerst fragwürdig.

Ähnlich wie bei der monatelangen Inhaftierung des Organisators der Berliner Großdemonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, Michael Ballweg, oder bei der Diffamierungskampagne gegen den Herausgeber der mittlerweile eingestellten, einst reichweitenstarken Internetplattform KenFM, Ken Jebsen, scheint ein Versuch unternommen zu werden, die Existenz Füllmichs zu vernichten.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Bilder: Screenshot Twitter Apolut Dr Reiner Füllmich

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