Landesmedienanstalt-Direktor Tobias Schmid geht gegen Multipolar ( RKI-Files ) vor…

Nachdem die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen wegen angeblicher “Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht” Maßnahmen gegen das Online-Magazin Multipolar ergriffen hat, weist Multipolar diese Vorwürfe entschieden zurück.

Das Magazin bezeichnet die Eingriffe der Behörde als “verfassungswidrig” und als einen “Rückfall” in die Zeit vor der Pressefreiheit.

In einer Mitteilung auf seiner Website erklärte Multipolar, dass das Schreiben der Landesanstalt für Medien NRW als verfassungswidrig anzusehen sei.

Die Landesmedienanstalt hatte dem Magazin Ende August vorgeworfen, mehrere Artikel entsprächen nicht den Standards der journalistischen Sorgfalt und forderte Korrekturen.

Nach dem erfolgreichen Freiklagen der RKI-Files fühlt sich der Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen Dr. Tobias Schmid wohl berufen – oder er ist von der Politik angewiesen worden – ähnliches zu versuchen, wie die Ärztekammern, die sorgfältigen Ärzten, die keine Corona-Impfungen verteilen wollte oder sogar Atteste ausgestellt haben um Leben zu schützen, ihre Approbation also ihre Zulassung als Arzt zu entziehen.

Der Verdacht besteht, dass es sich hier um eine politische Retourkutsche handelt, so wie es schon bei “KenFM” von Ken Jebsen und anderen alternativen Leitmedien der Fall war.

Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer reagierte in einem Antwortschreiben und verwies auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert.

Er kritisierte den Versuch der Behörde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen, und betonte, dass dies einen Verstoß gegen die Pressefreiheit darstelle.

Schreyer hob außerdem hervor, dass laut einem juristischen Gutachten die journalistische Sorgfaltspflicht weder rechtlich sanktionierbar sei noch von einer Behörde überwacht werden dürfe.

Er fügte hinzu:

“Die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 abgeschafft.”

Das Vorgehen der Medienanstalt bezeichnete Schreyer als Angriff auf die Pressefreiheit und einen Rückschritt hinter die gesetzliche Abschaffung der Zensur.

Der Medienstaatsvertrag, auf den sich die Landesmedienanstalt berufe, sei in seiner derzeitigen Form ein Rückfall in vergangene Zeiten.

Die Landesmedienanstalt hatte unter anderem kritisiert, dass Multipolar einen möglichen Zusammenhang zwischen Sterblichkeit und mRNA-Impfungen sowie die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Lebenserwartung thematisiert habe, ohne ausreichende Einordnung.

Auch die Aussagen eines Berliner Feuerwehrmannes über geringe Einsatzzahlen und Bettenauslastungen zu Beginn der Coronakrise seien laut der Behörde nicht genügend kontextualisiert worden. Multipolar wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, dass es nicht die Aufgabe eines Journalisten sei, die Erlebnisse eines Fachmanns nachträglich zu interpretieren oder zu “korrigieren”.

LfM-Direktor Tobias Schmid sieht sich aufgrund der öffentlichen Reaktionen, die der Fall ausgelöst hat, nun selbstkritisch gezwungen, sein Vorgehen zu hinterfragen.

Zahlreiche Protestschreiben seien bei der Landesmedienanstalt eingegangen.

Multipolar hat inzwischen signalisiert, dass man in Erwägung ziehe, den Fall vor Gericht zu bringen, um zu klären, ob eine staatliche Stelle inhaltliche Aufsicht über den Journalismus ausüben darf.

Bilder: Dr Tobias Schmid – Paul Schreier – Radio Qfm Edition

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