Frau Schlesinger und der RBB in Berlin – ein Skandal!

 

Der RBB-Skandal:

Millionenforderungen, verlorenes Vertrauen – und ein gerichtlicher Teilerfolg für Schlesinger

Im Sommer 2022 wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) von einem massiven Vertrauensverlust erschüttert. Der sogenannte RBB-Skandal brachte erhebliche Missstände im Führungspersonal des Senders ans Licht.

Im Zentrum: Patricia Schlesinger, damals Intendantin des RBB und Vorsitzende der ARD. Vorwürfe der Vetternwirtschaft, fragwürdige Spesenabrechnungen, überhöhte Gehälter und Intransparenz im Umgang mit Gebührenmitteln sorgten bundesweit für Empörung.

 

Gericht gibt Schlesinger teilweise Recht

Nach ihrer fristlosen Entlassung im August 2022 zog Schlesinger vor Gericht – mit dem Ziel, das vertraglich zugesicherte Ruhegehalt trotz der Skandale einzuklagen.

Das Landgericht Berlin entschied nun, dass ihr für den Monat Januar 2023 ein Ruhegehalt von rund 18.400 Euro zusteht.

Dieses Urteil bezieht sich allerdings nur auf einen einzelnen Monat und ist nicht rechtskräftig. Der RBB kann noch Berufung beim Kammergericht einlegen.

Die Entscheidung könnte dennoch Signalwirkung haben: Schlesinger strebt offenbar eine Grundsatzentscheidung an, die auch Ansprüche für weitere Monate bzw. Jahre einschließen würde. Ob sie den Restbetrag – mutmaßlich mehrere Hunderttausend Euro – erneut einklagen muss oder der RBB zahlen wird, ist bislang offen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor gescheitert.

 

RBB erhebt Gegenforderungen

Der Sender selbst hat im Gegenzug Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe geltend gemacht – insbesondere im Zusammenhang mit Bonuszahlungen einer ARD-Zulage sowie unangemessenen Reisekosten.

Die Richter erkannten diese Forderungen dem Grunde nach an. Über die genaue Summe muss jedoch in einem separaten Verfahren entschieden werden. Rund 24.200 Euro muss Schlesinger laut dem Urteil bereits jetzt zurückzahlen.

Ein weiterer Rechtsstreit über Schlesingers Rolle bei der Planung eines digitalen Medienhauses wurde vom Verfahren abgetrennt und soll separat verhandelt werden.

 

Rückblick: Was geschah beim RBB?

Der Skandal rund um Patricia Schlesinger offenbarte strukturelle Defizite innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems:

Aufklärung & Rücktritte:

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe traten neben Schlesinger auch mehrere Kontrollgremien-Mitglieder zurück. Ein Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags sowie mehrere Gutachten beschäftigten sich mit dem Fall.
Gehälter und Boni: Schlesingers Gehalt stieg während ihrer Amtszeit auf über  300.000 Euro jährlich – inklusive Boni und Zulagen, deren Grundlage vielfach intransparent war.


Repräsentationsausgaben

Hochwertige Essenseinladungen, private Chauffeursdienste und Kosten für ihre Wohnungsausstattung wurden aus Sendermitteln bezahlt – teils ohne klare dienstliche Begründung.

Image-Schaden: Der Fall führte zu einer massiven Vertrauenskrise innerhalb der öffentlich-rechtlichen Senderfamilie. Die Politik forderte mehr Transparenz, Reformen und eine klare Kontrolle von Intendant\*innen.

Wie wird der RBB finanziert?

Der RBB finanziert sich größtenteils aus Rundfunkbeiträgen (ehemals GEZ). Jeder Haushalt in Deutschland zahlt derzeit monatlich 18,36 Euro, wovon ein Teil an den RBB fließt. Laut dem jüngsten Geschäftsbericht erhält der RBB:

Rund 470 Millionen Euro pro Jahr aus dem Beitragsaufkommen.
Über 90 % des Gesamtbudgets stammen aus diesen Gebührengeldern.
Nur ein kleiner Teil kommt aus Werbung oder Sponsoring.

Diese Zahlen unterstreichen die Brisanz des Skandals: Öffentlich-rechtliche Gelder, die eigentlich in Bildung, Information und Kultur fließen sollten, wurden teils für persönliche Vorteile missbraucht.

 

Fazit: Aufarbeitung und Reformbedarf

Der Fall Schlesinger ist mehr als ein juristisches Nachspiel – er wirft grundsätzliche Fragen zur  Kontrolle öffentlich-rechtlicher Institutionen, zur Verwendung von Beitragsgeldern und zur  Verantwortung von Führungskräften auf. Das aktuelle Urteil zeigt, dass auch rechtlich komplexe Verträge nicht automatisch durch moralische Empörung ausgehebelt werden können – birgt aber zugleich Risiken für eine vollständige Aufarbeitung, sollte keine klare Linie im Umgang mit Ex-Intendant\*innen gefunden werden.

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