Dr. Reiner Fuellmich erstattet umfangreiche Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung etc….

Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich sitzt seit 13.10.2023 als politischer Gefangener, also bis dato 1 Jahr und fast 10 Monate lang, unter z.T. unwürdigen Behandlungen, unschuldig in Untersuchungs-Haft.1

Am 24.4.2025 wurde er vom Landgericht Göttingen zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt, wobei 5 Monate der U-Haft nicht angerechnet werden, was eine Strafe von insgesamt 4 Jahren und 2 Monaten bedeutet.

2Dr. Fuellmich hat nun nach Einlegung der Revision auch eine umfangreiche Strafanzeige gegen die Verantwortlichen seiner U-Haft und des Strafverfahrens eingereicht.

Wir veröffentlichen nachfolgend einleitende Worte Dr. Fuellmichs und die Links zur vollständigen Strafanzeige.

In einem Podcast zu seiner Strafanzeige sagt Dr. Fuellmich einleitend: „Ich war immer der Meinung, und bin jetzt erst recht der Meinung, dass die juristische Aufklärung der Covid-Plandemie der Schlüssel zu allem ist. Allein die panische Angst der Täter vor dieser Aufklärung erklärt zum einen die gezielte Panikmache, und eine harmlose Erkrankung zu einer tödlichen Pandemie zu erklären. Allein das erklärt die ebenso gezielte Dämonisierung aller derjenigen Menschen, die sich nicht in Panik versetzen ließen, sondern mit wissenschaftlicher Arbeit und Common Sense nachwiesen, dass es sich bei der Plandemie um tödlichen und die Wirtschaft zerstörenden Blödsinn handelt. Und allein diese Angst vor uns erklärt das irrsinnige und hoch klingende Vorgehen gegen mich, wie ich es in der jetzt eingereichten und veröffentlichten Strafanzeige detailliert erläutere.“ https://drreinerfuellmich.substack.com/p/taten-sprechen-lauter-als-worte

Damit ist der ganze Hintergrund des politischen Verfahrens angedeutet.

Taten sprechen lauter als Worte

Die Strafanzeige
  „Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Göttingen Schindler, Staatsanwalt John und Staatsanwalt Recha, Lars Roggatz (LKA Niedersachsen), Dr. Jakob und Frau Luther (Leiterin und stellvertretende Leiterin der JVA Rosdorf) und Herrn Frank (Leiter der medizinischen Abteilung der JVA Rosdorf), Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin (sogenannte „Hafenanwälte“ aus Berlin) wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung, unterlassener Hilfeleistung, Strafvereitelung im Amt, Drohung/Nötigung, schwerer und gefährlicher Körperverletzung, Rechtsbeugung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten zum Nachteil von Dr. Reiner Fuellmich, Rechtsanwältin Katja Wörmer und Rechtsanwalt Dr. Christof Miseré sowie Rechtsanwalt Edgar Siemund. Hiermit erstattet der Unterzeichner gegen die oben genannten Personen wegen der oben bezeichneten Straftaten und aller anderen in Betracht kommenden Delikte Strafanzeige.
Inhalt
A Zusammenfassende Einleitung für die bis heute anhaltende Freiheitsberaubung aufgrund eines im Wege der Rechtsbeugung durchgesetzten, von vorn bis hinten falschen Haftbefehls vom 15.03.2023. Seite 4 B Hierzu im Einzelnen. S. 14 I… Zur Person des Dr. Fuellmich, zur Entstehung des Corona-Ausschusses und zum Rauswurf der Anzeigeerstatter und Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann im August 2021.  S. 14 II.. Zum ersten, am 14.06.2022 an einer rechtstreuen Oberstaatsanwältin gescheiterten Versuch des Bundesamtes für Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit mithilfe einer von der Staatsanwaltschaft Göttingen zu erfindenden Straftat aus dem Verkehr zu ziehen. S. 22
  1. Der erste Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, die Staatsanwaltschaft Göttingen dazu zu bringen, eine Straftat zur Belastung von Dr. Fuellmich zu erfinden. S. 22
  2. Das Dossier des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes/BKA über Dr. Fuellmich. S. 25
III. Zum zweiten Versuch des Verfassungsschutzes und des BKA, Dr. Fuellmich mithilfe einer frei erfundenen strafrechtlichen Konstruktion, eines willfährigen Staatsanwalts und der drei neuen V-Leute des Verfassungsschutzes aus Berlin aus dem Verkehr zu ziehen, zur Strafanzeige und zum Erpressungsversuch der Anzeigeerstatter. S. 34
  1. Das Corona-„Plandemie“-Problem aus Sicht des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes. S. 34
  2. Das Eilbedürfnis wegen der unmittelbar bevorstehenden Darlehensrückzahlung zwingt Verfassungsschutz/Staatsschutz zurückzugreifen auf die „Hafenanwälte“. S. 36
  3. Die den Verfassungsschutz/Staatsschutz entlarvende „smoking gun“ S. 38
  4. Die der Strafanzeige als Anlage 3 beigefügte E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 dazu, dass das Darlehen gerade zurückgeführt wird. S. 39
  5. Das Ausschalten der Rechtsanwälte des Dr. Fuellmich, um ihm den Anspruch auf rechtliches Gehör zu verweigern, und die völlig grundlose und rechtswidrige Pfändung des Vermögens der Ehefrau des Dr. Fuellmich. 44
  6. Der Schutz der Zeugin Viviane Fischer vor Strafverfolgung durch den Beschuldigten John. 48
  7. Zur von Viviane Fischer überwiegend korrekt kommentierten Strafanzeige. 50
  8. Zum Ausschalten der Oberstaatsanwältin Reinecke. 69
  9. Die laut Polizeiermittler Spörhase angeordnete, aber vom Beschuldigten John unterlassene Einvernahme der „Hafenanwälte“ und von Viviane Fischer. 72
  10. Zum Erpressungsversuch von Antonia Fischer und Justus Hoffmann mithilfe des angeblich von Prof. Dr. Martin Schwab mit verfassten „Abfindungsvergleichs“ und zu der gesellschaftsrechtlichen Vorgeschichte. 77
  11. Der finanzielle Zusammenbruch der „Hafenanwälte“ spätestens im August 2022. 81
  12. Der weitere Inhalt der von vorn bis hinten mit falschen Anschuldigungen arbeitenden Strafanzeige der „Hafenanwälte“. 83
  13. Zur Veruntreuung der Mandantengelder für die „class action“ durch die „Hafenanwälte“. 88
  14. Das Grundbuch für die Immobilie in Göttingen war zum Zeitpunkt des Verkaufs völlig sauber und ohne jede Belastung. 89
  15. Arbeit an „class action“ war entgegen den Behauptungen der Anzeigeerstatter stets von Dr. Fuellmich mithilfe der internationalen Kollegen weiterverfolgt und Klagen eingereicht worden. 90
  16. Der Zusammenbruch der in der Strafanzeige, im Haftbefehl und der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe und der Weg von der Entführung aus Mexiko über die Strafanzeige bis zu den frei erfundenen neuen Vorwürfen am 03.05.2024. S. 93
  17. Statt den Haftbefehl nach dem Scheitern der Anklage wegen „gesellschaftsrechtswidriger Darlehen“ aufzuheben und Dr. Fuellmich freizulassen, verkündet der Beschuldigte Schindler am 03.05.2024 nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz, dass es nicht mehr um „gesellschaftsrechtswidrige Darlehen“, sondern ab sofort um Verletzung einer Geheimabsprache gehe. 117
  18. Die Erkenntnisse der Corona-Ausschuss-Aufklärungsarbeit hatten viele Millionen Menschen weltweit erreicht, die sich nun durch Vergleich mit den Aussagen der Politiker und der Mainstream-Medien eine eigene Meinung bildeten. 117
  19. Die Forderung nach juristischer Aufarbeitung der Pandemie wird inzwischen auch von angesehenen Personen des öffentlichen Lebens gestellt, und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 03.09.2024 hat festgestellt, dass es keine wissenschaftliche, sondern nur eine politische Grundlage für die Maßnahmen gab und: die „Impfungen“ waren völlig unwirksam. 119
  20. Als sich die Erkenntnis eines kurzen Prozesses mit anschließend lautlosem Verschwinden von Dr. Fuellmich Ende April 2024 in Luft auflöste, wurde der beschuldigte Schindler vom Verfassungsschutz kontaktiert und aufgefordert, trotz allem zu einer schnellen Verurteilung von Dr. Fuellmich zu einer hohen Haftstrafe zu kommen. 121
  21. Zu der vom früheren Oberstaatsanwalt und jetzigen Rechtsanwalt von Viviane Fischer auf den Hilferuf vom Beschuldigten John vom 01.11.2023 am 12.11.2023 mitgeteilten Idee für neue Vorwürfe gegen Dr. Fuellmich und zum daran anknüpfenden rechtlichen Hinweis vom 03.05.2024. 122
  22. Der abrupte Abbruch der Beweisaufnahme am 03.05.2024 und die ebenso abrupte Verweigerung der Anhörung der von der Verteidigung zur Widerlegung der am 03.05.2024 verkündeten neuen Sach- und Rechtslage beantragten Zeugen verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör des Dr. Fuellmich, dies umso mehr, als eine von Rechtsanwalt Weissenborn übergebene eidesstattliche Versicherung des Dr. Fuellmich schon im Ermittlungsverfahren, spätestens ab dem 12.11.2023, Aufklärung dahingehend erforderlich machte. 132
  23. Zum sogar nach den Feststellungen des Beschuldigten Schindler fehlenden Vorsatz und zur Rechtfertigung der Geldentnahme zum vorübergehenden Schutz vor willkürlicher staatlicher Kontopfändung. 148
C Das schriftliche Verfahren, die Verweigerung mündlicher Verhandlungen ab dem 03.05.2024, die Verweigerung jedes Gesprächs und die „weiße Folter“. 150 D Rechtslage betreffend die von den Beschuldigten begangenen Straftaten, insbesondere betreffend die Rechtsbeugung. 159 E Abschließend zur von den Beschuldigten Schindler und John ignorierten Missbrauchsanfälligkeit des § 266 StGB. 164 Gesamter Text der Strafanzeige: https://drreinerfuellmich.substack.com/p/taten-sprechen-lauter-als-worte
Anmerkungen (hl): 1   https://fassadenkratzer.de/2024/10/16/verfolgung-im-gefangnis-der-politische-gefangene-dr-fuellmich/ 2   https://fassadenkratzer.de/2025/04/29/aus-der-mundlichen-begrundung-des-skandal-urteils-gegen-dr-fullmich/

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