Bundesverfassungsgericht: Kommt die “Ampel” zu Fall?

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt.

Die Ampel-Koalition hatte dabei 60 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im Zuge der Corona-Krise ermächtigt, die zunächst allerdings nicht verwendet wurden.

Später wollte die Bundesregierung dieses Geld dann im Rahmen des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für den Kampf gegen den Klimawandel verschieben. So umging man auch die Schuldenbremse und machte höhere Ausgaben auf Pump möglich. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte dagegen den Antrag gestellt.

Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König bei der Verkündung. Im Beschlusstext heißt es: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 unvereinbar und nichtig ist“. Das Gesetz entspreche „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“.

Das Urteil bringt die Bundesregierung nun in Bedrängnis – denn es reißt ein großes Loch im ohnehin überdehnten Haushalt auf. Das Verfassungsgericht stellt klar: „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.“ Heißt: Es dürften massive Kürzungen notwendig werden. Der eigentlich schon fertig geplante Bundeshaushalt für das kommende Jahr dürfte damit in sich zusammenfallen.

Das Bundesverfassungsgericht schiebt damit den fortwährenden Plänen der Ampel einen Riegel vor, die Schuldenbremse immer wieder durch neue Sondermaßnahmen und „Sondervermögen“ zu umgehen. Die Koalition dürfte dieser Mangel im Haushalt nun auch weiter in die innere Krise stürzen.

Bild: Radio Qfm

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