Combs und sein Promi-Status?

Schwere der Vorwürfe vs. Schuldspruch

 

Combs wurde in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen – dem Transport von Frauen zum Zweck der Prostitution. Das sind ernstzunehmende Straftaten, aber die schwerwiegenderen Vorwürfe wie Sexhandel und organisierte Kriminalität wurden fallengelassen.

 

Dabei waren die geschilderten Umstände extrem belastend:

  • Aussagen über Zwang zu sexuellen Handlungen mit Dritten unter Drogen.
  • Videos, die körperliche Gewalt belegen (z. B. Tritte und Herumschleifen im Hotelflur).
  • Drogenfunde und systematisch vorbereitete „Freak Offs“ mit über tausend Flaschen Gleitmittel.
  • Combs selbst räumte häusliche Gewalt ein.

Diese Elemente deuten auf ein Muster systematischen Missbrauchs hin, ähnlich wie bei R. Kelly oder Weinstein. Der Freispruch in Bezug auf „organisierte Kriminalität“ und Sexhandel wirkt vor diesem Hintergrund zumindest fragwürdig.

Wirkung und Symbolkraft des Urteils

In einer Zeit nach #MeToo wäre ein konsequenteres Urteil ein starkes Zeichen gegen Machtmissbrauch prominenter Männer gewesen. Dass Combs in den schwerwiegendsten Punkten freigesprochen wurde, sendet womöglich das falsche Signal an Betroffene sexualisierter Gewalt – besonders, wenn Beweismaterial und Zeugenaussagen als glaubwürdig eingestuft wurden.

Promistatus als Schutz?

Der Fall Combs erinnert an eine wiederkehrende Problematik in der US-Justiz: Wohlhabende, prominente Männer mit teuren Anwälten können oft bessere Deals oder mildere Urteile erzielen als weniger bekannte Angeklagte. Der Verweis auf seinen „Swinger-Lebensstil“ und angeblichen Konsens wirkt vor dem Hintergrund der Aussagen und Videos beschönigend

Verjährung internationaler Vorwürfe

Dass etwa die Vergewaltigungsvorwürfe aus Wien aufgrund der Verjährung eingestellt wurden, wirft zusätzlich die Frage auf, ob die Rechtslage international Betroffene ausreichend schützt – auch das könnte stärker thematisiert werden.

Fazit: Ein zu mildes Urteil?

Ja, mit Blick auf das Gesamtbild kann das Urteil als zu milde gelten. Die bloße Verurteilung wegen „Transport zur Prostitution“ bleibt hinter der Systematik und Schwere der Vorwürfe zurück. Das Strafmaß (bis zu 20 Jahre) ist noch offen – hier liegt eine letzte Möglichkeit, doch noch ein starkes Signal zu setzen. Dennoch bleibt das Urteil als Ganzes ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Machtmissbrauch im großen Stil juristisch vollständig zu ahnden.

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