Die Aufgaben des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks
So hält der Mediendienstestaatsvertrag in §26 unter anderem fest:
«…durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken…»
«…umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.»
«…Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote…»
Was genau sollen die Journalisten bei der ARD, beim ZDF denn machen?
Ein von Gebühren finanzierter Öffentlich-Rechtlicher Sender hat Regeln einzuhalten, die einerseits im Mediendienstes-Staatsvertrag, andererseits in den eigenen Leitlinien bzw. Selbstverpflichtungen und nicht zuletzt im Pressekodex festgehalten sind. Ein Öffentlich-rechtlicher Sender, der von Gebühren, d.h. vom Volk finanziert wird, muss allen journalistischen Grundsätzen genügen (Quelle: BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014, Absatz-Nr. (1 – 135)):
Möglichst vielfältige, ausgewogene, staatsferne und sachgerechte Informationen
– Vielfalt: Alle Meinungen «zu Wort kommen lassen». Also für einen möglichst offenen Debattenraum zu sorgen, damit die Menschen, sich ihre eigene Meinung bilden können.
– Ausgewogenheit: Weder den momentanen politischen, wirtschaftlichen oder eigenen Interessen einen Vorrang geben.
– Staatsferne: Keine Abhängigkeiten von Dritten und somit die Vermeidung jeglicher tendenziösen Berichterstattung.
– Sachgerechtigkeit: Die gebührenfinanzierten Sender informieren umfassend, hinterfragen alles, was zur Folge hat, auch unangenehme, nicht der Mehrheitsmeinung entsprechende Fragen zu stellen.
Jürgen Habermas kam in seinem Werk «Strukturwandel der Öffentlichkeit» zum Schluss, die: «Die Medien sind der Nährboden der Beeinflussung und der Bereicherung» (Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit?, Sonderband Leviathan 37. In: Martin Seeliger, Sebastian Sevignani (Hrsg.): Leviathan. Sonderband 37. Nomos, Baden-Baden 2021).
Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage offen, die es zu beantworten gilt: «Können Öffentlich-Rechtliche Medienhäuser die Rolle «4. Gewalt im Staat» wunschgemäss heute noch einnehmen?»
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