Dr. Reiner Füllmich – rechtswidrige Isolationshaft angeordnet…

Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich sind weitere Justizskandale ans Licht gekommen.

Anfang Mai wurde der inhaftierte Anwalt für mehrere Tage in Isolationshaft genommen. Eine mutige Juristin hat daraufhin Strafanzeige gestellt.

Laut einem Video-Statement der Rechtsanwältin Katja Wörmer wurde Reiner Fuellmich nach dem letzten Gerichtstermin nicht wie gewohnt in seine Zelle zurückgebracht, sondern in Isolationshaft verlegt.

Fuellmich war vor über einem halben Jahr unter einem Vorwand aus Mexiko entführt worden und sitzt seitdem in der JVA Rosdorf bei Göttingen in Untersuchungshaft.

Wörmer, die zusammen mit dem Strafverteidiger Dr. Christoph W. Miseré ihren Göttinger Kollegen vertritt, schildert in dem elfminütigen Video, wie sich die Ereignisse Anfang Mai 2024 zugetragen haben. Fuellmich selbst äußerte sich am 10. Mai per Audio-Mitteilung zu den Vorfällen. Er wurde in die Auffangstation gebracht, wo Untersuchungshäftlinge nach ihrer ersten Ankunft unter besonders strenger Beobachtung stehen. Seine ursprüngliche Zelle wurde mit Suchhunden und elektronischen Geräten nach Mobiltelefonen, Computern oder Diktiergeräten durchsucht. Selbst die Zellentür und das Bett wurden auseinandergenommen, um mögliche versteckte Aufnahmegeräte zu finden.

Während dieser Zeit wurde Fuellmich unter totale Kontaktsperre gestellt, was bedeutete, dass er keinen Kontakt zu anderen Häftlingen oder seinen Anwälten und seiner Ehefrau haben durfte. Seine gesamte Habe wurde in die Zelle der Auffangstation verlegt, die so gelegen ist, dass man keinerlei Außenkontakt hat. Auch von den wenigen anderen Häftlingen der Auffangstation wurde Fuellmich ferngehalten.

Die Häftlinge der anderen Stationen wurden über Fuellmichs Verbleib im Unklaren gelassen. Obwohl er mehrfach darum bat, seine Anwältin und Ehefrau kontaktieren zu dürfen, wurde ihm dies vollständig verweigert. Die Gefängnismitarbeiter verweigerten auch den Wunsch, seine Anwältin oder Ehefrau an seiner Stelle zu benachrichtigen. Erst am Montagmorgen schlug ein anderer Mitarbeiter vor, einen Brief an die Anwältin zu schreiben, und stellte ihm dafür eine Briefmarke zur Verfügung, konnte jedoch keinen Telefonkontakt ermöglichen.

Über drei Tage war Fuellmich vollständig von der Außenwelt isoliert. Am Sonntag, den 5. Mai, seinem 66. Geburtstag, fand außerhalb der JVA Rosdorf eine genehmigte Solidaritätskundgebung statt.

Solidaritätskundgebung zum 66. Geburtstag von Reiner Fuellmich

Wie Reiner Fuellmich erfuhr, wird wöchentlich ein Bericht über ihn erstellt. Am folgenden Montag konnte er ein Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin erwirken. Die Beamtin gestand schließlich, dass die Isolationshaft dazu diente, ihn von der Geburtstagsveranstaltung fernzuhalten. Man wollte verhindern, dass während der Kundgebung vor der JVA Rosdorf Kontakt mit Fuellmich aufgenommen werden konnte.

Am Wochenende durfte Fuellmich seine Rundgänge nur allein absolvieren. Als ein anderer Häftling versuchte, mit ihm zu sprechen, griff das Gefängnispersonal sofort ein. Jeglicher Kontakt – selbst durch offene Fenster – wurde verboten. Die Fenster der Gefängniszellen, die nach außen liegen, mussten während der Kundgebung geschlossen bleiben. Alle Gefangenen wurden angewiesen, jeden Kontakt zur Versammlung zu unterlassen, bei Zuwiderhandlung drohte ein “Generaleinschluss” oder andere Disziplinarmaßnahmen. Es gab jedoch Berichte, dass jemand aus dem Fitnessraum, dessen Fenster ebenfalls nach außen ging, laut “Freiheit” gerufen habe.

Die Häftlinge der anderen Stationen drohten, ab Montag in einen Hungerstreik zu treten, falls sie keine Informationen über den Verbleib und die Gesundheit von Fuellmich erhalten würden. Dies war nicht notwendig, da am Montagvormittag die Maßnahmen aufgehoben wurden. Fuellmich wurde auf seine bisherige Station zurückverlegt und durfte wieder Kontakt mit anderen Häftlingen aufnehmen.

Die Gefängnisleitung hat bis Anfang der Woche keine weiteren Erklärungen zu den Maßnahmen gegeben. Fuellmich stellte einen Antrag auf ein weiteres Gespräch, um eine Erklärung für das Vorgehen zu erhalten, aber bisher hat dieses Gespräch nicht stattgefunden.

Konstruierte Gefahren

Es scheint offensichtlich, dass verhindert werden sollte, dass Reiner Fuellmich von der Solidaritätskundgebung zu seinem 66. Geburtstag vor dem Gefängnis etwas mitbekommen oder Kontakt mit den Teilnehmern aufnehmen könnte.

Rechtsanwältin Wörmer vermutet, dass die Leitung der JVA eine “bestimmte Sicherheitsstufe” sah, die “nur mit Verdunkelungsgefahr zu erklären” sei, weniger mit Fluchtgefahr. Für Fuellmich sei Untersuchungshaft nur wegen Fluchtgefahr angeordnet. Es wirkt jedoch zunehmend so, als sei das Ziel der Maßnahmen gewesen, Fuellmich von der Veranstaltung und den Teilnehmern fernzuhalten. Dies sei die “gezielte Isolation und Separierung” ihres Mandanten gewesen.

Angesichts dieser Umstände sei es fraglich, ob es tatsächlich eine anonyme Strafanzeige wegen “angeblich verbotener Sprachaufnahmen” gegeben habe.

Isolationshaft als Folter

Im Gegensatz zu den Haftmaßnahmen steht eine schriftliche Genehmigung des Gerichts, die solche Aufnahmen ausdrücklich erlaubt hatte. Rechtsanwältin Katja Wörmer vermutet, dass der eigentliche Grund für die Aufhebung der JVA-Maßnahmen ein Anruf von ihr am Montagvormittag bei der Anstalt war, mit dem sie ihren Besuch für den Nachmittag ankündigte. Die Gefängnisleitung wollte daher möglicherweise schnell wieder einen Normalzustand herstellen. Dies bleibt jedoch Spekulation. Eine Stellungnahme der JVA Rosdorf zu dem Vorfall wird noch erwartet.

Aus Sicht der Anwältin sind die Maßnahmen gegen Reiner Fuellmich als Isolationshaft zu bezeichnen. Im Unterschied zur Einzelhaft, bei der ein Häftling nur von anderen Häftlingen getrennt wird, bedeutet Isolationshaft, dass jeglicher Kontakt zur Außenwelt unterbunden wird. Dies war bei Fuellmich der Fall. Besonders verwerflich war, dass er über drei Tage hinweg nicht mit seinen Anwälten, seiner Ehefrau oder sonst jemandem sprechen durfte. Erst nach drei Tagen wurde ihm angeboten, einen Brief zu schreiben. Damit, so Wörmer, seien die Voraussetzungen für Isolationshaft eindeutig erfüllt gewesen. Obwohl der Begriff negativ behaftet ist, muss der Vorgang so benannt werden. Die Haftbedingungen erfüllten unter keinen Umständen die rechtsstaatlichen Voraussetzungen.

Strafanzeige gegen die JVA-Leitung

Die ehemalige Rechtsanwältin Gabriele Curschmann-Käsinger hat am 13. Mai Strafanzeige gegen die Leitung der JVA Rosdorf, ihre Stellvertreter und alle Mitarbeiter, die vom 3. bis 5. Mai 2024 für Reiner Fuellmich zuständig waren, gestellt. Die Zwangsmaßnahmen seien nicht nur dienstrechtlich unzulässig gewesen, sondern erfüllten auch diverse strafrechtliche Tatbestände wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Verstoß gegen das Folterverbot gemäß der UN-Antifolterkonvention. Auch die anderen Mithäftlinge seien genötigt worden. Die anonyme Anzeige gegen Fuellmich erfülle den Straftatbestand der falschen Verdächtigung.

Vor zwei Tagen teilte Fuellmichs Anwältin in einer weiteren Videomitteilung mit, dass ihrem Mandanten zwangsweise Blut abgenommen oder Röntgenaufnahmen der Lunge gemacht werden sollten. Der Vorwand für diese medizinischen Zwangsmaßnahmen sei die Tuberkulose-Erkrankung eines anderen Häftlings, der vor über einem halben Jahr entlassen worden war. Zum damaligen Zeitpunkt wurde den anderen Häftlingen Blut abgenommen, Fuellmich jedoch nicht, da zu dieser Zeit die Hauptverhandlung gegen ihn am Landgericht Göttingen stattfand.

Auf Nachfrage hatte Fuellmich damals die Blutabnahme abgelehnt. Nun wird er unter Druck gesetzt, den medizinischen Maßnahmen zuzustimmen, obwohl er sich gesund fühlt und keine Beschwerden hat. Immerhin durfte Fuellmich seine Anwältin kontaktieren. Sollte er sich dem Eingriff widersetzen, droht ihm erneut Isolationshaft wegen möglicher Ansteckungsgefahr, so Wörmer. Diese Zwangsmaßnahmen erinnerten an die staatlichen Corona-Maßnahmen, als asymptomatische Erkrankungen erfunden und gesunde Personen zu Tests verpflichtet wurden.

Alternativ zur Blutabnahme schlägt die Anwältin eine einfache, nicht-invasive Untersuchung wie das Abhören mit dem Stethoskop vor. 

Sollte ihrem Mandanten zwangsweise Blut abgenommen werden, handelte es sich juristisch gesehen um eine Körperverletzung. 

Wörmer forderte die JVA auf, im Zweifelsfall einen gerichtlichen Beschluss einzuholen. Darauf habe die Anstalt bisher nicht reagiert.

Heute teilte Gabriele Curschmann-Käsinger mit, dass sich ihrer Strafanzeige gegen die JVA Rosdorf bisher kein Rechtsanwalt der “Anwälte für Aufklärung” (AfA) angeschlossen habe. 

Dieser Zusammenschluss von Anwälten steht den staatlichen Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber. 

Soweit ihr bekannt, habe sich diese Juristenvereinigung noch nicht offiziell in Sachen Fuellmich gegenüber der Anstalt geäußert. 

Ein Anwalt der AfA habe ihr jedoch geschrieben, dass er die Strafanzeige für “Aktionismus” halte. 

Es seien keine Strafvorschriften verletzt worden, alles sei “nur noch eine Soapopera”. 

Der namentlich nicht genannte Anwalt meinte, Fuellmich produziere ständig “Storys”, um auf sich aufmerksam zu machen. 

Die Untätigkeit der “Anwälte für Aufklärung” in dieser Sache sei ein “Versagen auf ganzer Linie”, so Curschmann-Käsinger.

Bilder: KI generiert – Dr Reiner Füllmich in Isolationshaft

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One Comment

  1. Henning Christof Weddig

    die ” Vorfälle” können kein Zufall sein, sondern sollen nur dazu dienen, den Häftling zu zermürben. Der Rechtsstaat hat fertig!

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